Personalamt Schultz „Diesmal wirklich“
„Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“ In Neustadt soll diese Vorgabe künftig konsequenter umgesetzt werden. Denn die Praxis einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ihren Urlaub anzusparen und ins nächste Jahr zu schieben, sorgte in der Vergangenheit für Probleme. Manche hatten solche „Urlaubsberge“ angesammelt, dass ihr Abbau im normalen Betrieb kaum möglich war. Das Personalamt soll hier im Jahr 2022 genauer hinsehen …
Helfen Sie Herrn Schultz, die Fragen zu klären.
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Im Quiz Personalamt Schultz Fall 17 dreht sich alles um das Thema Urlaub: Urlaubsanspruch, Urlaubsplanung, Resturlaub, Urlaubsverfall …
Wenn Sie die Antworten genauer nachlesen möchten, helfen Ihnen die Hinweise unter unserem Quiz, die richtige Stelle in den Kommentaren zum TVöD/TV-L oder Lexikon Arbeitsrecht öD zu finden.
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Jeden Monat erscheint eine neue Ausgabe vom Personalamt Schultz rund um das Arbeits- und Tarifrecht.
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