Beschäftigungspflicht – Weisungsrecht – Entbindung von den Fachleiteraufgaben an einem Gymnasium
Orientierungssätze
- Die Tätigkeit als Fachleiter nach II Nr. 3 und 4 VwV-FL/FB kann einem Arbeitnehmer durch Weisung des Arbeitgebers übertragen und in den Grenzen billigen Ermessens wieder entzogen werden.
- Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen am Arbeitsplatz reagieren will. Er ist nicht gehalten, vor Zuweisung zu einer anderen Tätigkeit zunächst eine Abmahnung auszusprechen.
- Die Entbindung von der Fachleitertätigkeit und die damit verbundene Zuweisung einer ausschließlichen Lehrkrafttätigkeit stellt keine Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit i. S. von § 80 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG dar.
Auf die vollständige Urteilsbegründung wird Bezug genommen.
BAG vom 24.10.2018 – 10 AZR 19/18 –
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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