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Beschäftigungspflicht – Weisungsrecht – Entbindung von den Fachleiteraufgaben an einem Gymnasium

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BAG vom 24.10.2018 – 10 AZR 19/18: Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung zur Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Fachleiter und Fachberater an öffentlichen Schulen vom 19.3.2008 (VwV-FL/FB) getroffen.

Orientierungssätze

 

  1. Die Tätigkeit als Fachleiter nach II Nr. 3 und 4 VwV-FL/FB kann einem Arbeitnehmer durch Weisung des Arbeitgebers übertragen und in den Grenzen billigen Ermessens wieder entzogen werden.

  2. Es ist Sache des Arbeitgebers zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen am Arbeitsplatz reagieren will. Er ist nicht gehalten, vor Zuweisung zu einer anderen Tätigkeit zunächst eine Abmahnung auszusprechen.

  3. Die Entbindung von der Fachleitertätigkeit und die damit verbundene Zuweisung einer ausschließlichen Lehrkrafttätigkeit stellt keine Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit i. S. von § 80 Abs. 1 Nr. 2 SächsPersVG dar.

 

Auf die vollständige Urteilsbegründung wird Bezug genommen.

 

BAG vom 24.10.2018 – 10 AZR 19/18 –

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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