rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes

Jetzt bewerten!

BAG vom 5.7.2017 – 4 AZR 866/15: In einem Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht haben die Parteien über die zutreffende Eingruppierung des Klägers gestritten.

Orientierungssatz

 

„Gründliche, umfassende Fachkenntnisse“ iSd. Tätigkeitsmerkmals Fallgr. 1a VergGr. Vb Anl. 1a BAT/VKA sind dann gefordert, wenn es um ein Fachwissen geht, das sich nicht auf Tatbestände und deren Zusammenhänge beschränkt, sondern als Grundlage für analysierende, zur Entscheidung auch von Zweifelsfällen notwendiger Denkvorgänge dient. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen, wobei Fachkenntnisse iSd. Tätigkeitsmerkmals nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen.

 

Auf die vollständige Begründung der Entscheidung wird Bezug genommen.

 

BAG vom 5.7.2017 – 4 AZR 866/15 –

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-arbeits-und-tarifrecht-2.png
Tarifrecht_Arbeitsrecht_PVG.png
SX_LOGIN_LAYER