Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Ausschlussfristen – Mindestlohngesetz
Leitsatz
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.
Orientierungssätze
- Tarifliche Ausschlussfristen sind Vereinbarungen i. S. des § 3 Satz 1 MiLoG.
- Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung, die den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn umfasst, ist insoweit nach § 3 Satz 1 MiLoG teilunwirksam, hat im Übrigen jedoch Bestand.
- Dass Tarifverträge den Beschränkungen des § 3 Satz 1 MiLoG unterliegen, verstößt nicht gegen Art. 9 Abs. 3 GG.
Auf die vollständige Urteilsbegründung wird verwiesen.
BAG vom 20.6.2018 – 5 AZR 377/17 –
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.
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