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Die Eurocodes – ein weiterer Meilenstein für unser bautechnisches Regelwerk

Die Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern nahm mit Bekanntmachung vom 6. Juni 2012 Teile der sog. Eurocodes als DIN EN Normen in die Liste der Technischen Baubestimmungen (siehe dazu Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayBO) auf.

Die Eurocodes der europäischen Normenreihe EN 1990 bis EN 1999 beinhalten einheitliche europäische Normen für die Planung-, Bemessung- und Ausführung von Bauwerken. Sie wurden vom Europäischen Komitee für Normung CEN (Comité Européen de Normalisation) unter Beteiligung und Mitwirkung der jeweiligen nationalen Normungsinstitute (Deutsches Institut für Normung DIN e. V. für Deutschland) erarbeitet. Die Eurocodes bzw. die europäische Normenreihe EN 1990 bis EN 1999 sind nach den bereits vorliegenden harmonisierten europäischen Normen für Bauprodukte ein weiterer Meilenstein in Richtung der Vereinheitlichung der bautechnischen Regeln auf Europäischer Ebene; sie wurden wie folgt in das nationale Normenwerk des DIN e. V. übernommen:

 

 

Nationale Normenreihe DIN EN 1990 ff Grundnormen

Eurocode 0 = DIN EN 1990 – Grundlagen der Tragwerksplanung

Eurocode 1 = DIN EN 1991 – Einwirkungen auf Tragwerke

 

Fachgrundnormen

Eurocode 2 = DIN EN 1992 – Stahlbeton- und Spannbetontragwerke

Eurocode 3 = DIN EN 1993 – Stahlbauten

Eurocode 4 = DIN EN 1994 – Verbundtragwerke

Eurocode 5 = DIN EN 1995 – Holzbauten

Eurocode 6 = DIN EN 1996 – Mauerwerksbauten

Eurocode 9 = DIN EN 1999 – Aluminiumbauten

 

Fachnormen

Eurocode 7 = DIN EN 1997 – Geotechnik

Eurocode 8 = DIN EN 1998 – Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben

 

 

Diese Eurocodes lösten nunmehr unsere über Jahrzehnte hinweg gewachsenen und fortgeschriebenen Planungs-, Bemessungs- und Ausführungsnormen ab, wie z.B. die Normen DIN 1045, DIN 1052, DIN 1053, DIN 1054, DIN 1055 und DIN 18800.

 

Die EN Normen der Eurocodes unterliegen im Gegensatz zu den harmonisierten EN Normen für Bauprodukte nicht der EG-Bauproduktenrichtlinie (nunmehr EU-Bauproduktenverordnung). Sie können daher den unterschiedlichen nationalen Schutz- und Sicherheitsniveaus dadurch Rechnung tragen, indem sie an hierfür gekennzeichneten Stellen entsprechende Wahlmöglichkeiten eröffnen. Entsprechend dem Vertrag zwischen CEN und dem DIN e. V. mussten die EN Normen der Eurocodes in unser nationales Normenwerk als DIN EN Normen übernommen und entsprechende nationale Normen zurückgezogen werden, aber bei der Übernahme konnten sicherheitsrelevante Regelungen der Eurocodes im einem sog. Nationalen Anhang (NA) unserem nationalen Standard angepasst werden.

 

Die harmonisierten europäischen EN-Normen für Bauprodukte unterliegen dagegen der EG-Bauproduktenrichtlinie (nunmehr EU-Bauproduktenverordnung) und mussten bzw. müssen daher unverändert – mit jeweils von der EU-Kommission festgelegten Übergangsfristen (i.d.R. ein bis zwei Jahre) – in die nationalen Normenwerke der EU-Mitgliedstaaten übernommen und dabei die entsprechenden bestehenden nationalen Normen (ersatzlos) zurückgezogen werden.

 

Die harmonisierten europäischen Normen, die bauaufsichtlich relevante Bauprodukte regeln, werden von den obersten Bauaufsichtsbehörden der Länder in ihre Bauregelliste B (siehe Art. 15 Abs. 1 Nr. 2 i V m. Art. 15 Abs. 7 BayBO) übernommen und die nationalen und nicht harmonisierten europäischen Normen in die Bauregelliste A
(siehe 15 Abs. 2 BayBO).

 

Dr. Gerhard Rustler

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