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Streikrecht für Beamte

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Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hat einer verbeamteten Lehrerin das Recht auf Streik zugestanden. Damit hat die Disziplinarkammer am 15.12.2010 der Klage der Lehrerin stattgegeben und die Disziplinarmaßnahme der Bezirksregierung aufgehoben.

Die verbeamtete Lehrerin hatte 2009 an drei Warnstreiktagen gestreikt und deswegen als Disziplinarmaßnahme eine Geldbuße in Höhe von 1.500 Euro auferlegt bekommen. Dagegen hat die Beamtin vor der Disziplinarkammer des VG Düsseldorf geklagt.  

 

Das Gericht sah in der Disziplinarmaßnahme u.a. einen Verstoß gegen Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und einen Verstoß gegen die jüngere Rechtsprechung des EGMR. Damit steht es im Widerspruch zur in der Vergangenheit durch Richterrecht geprägten herrschende Meinung in Deutschland und der bisherigen nationalen Rechtsprechung zum Streikrecht für Beamte.

 

Da das Urteil grundsätzliche Bedeutung hat, hat das Gericht die Berufung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zugelassen. Die VG-Entscheidung ist damit noch nicht rechtskräftig. In mehreren Bundesländern wie Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bremen stehen ähnliche Klagen an.

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte in jüngerer Vergangenheit in mehreren Urteilen festgestellt, dass auch Beamte das Recht hätten zu streiken.

 

VG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, Az: 31 K 3904/10.O

 

Quelle: Pressemitteilung der GEW vom 16.12.2010

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