Mindeststandards für Gleichstellungsgesetze
Dr. Barbara Stiegler und Elke Wiechmann analysieren in einer Expertise der Friedrich-Ebert-Stiftung, welche Novellierungen der Gleichstellungsgesetze für eine moderne Gleichstellungspolitik notwendig wäre.
Auf dem Weg in eine geschlechtergerechtere Gesellschaft kommt den Kommunen eine wichtige Rolle zu. Sie müssen den Wandel organisieren und die Bedingungen dafür schaffen, dass geschlechtergerechtigkeit im Alltag gelebt werden kann. Ob die Gleichstellung der Geschlechter im Alltag funktioniert, hat viel damit zu tun, welche Infrastruktur die Kommune zur Verfügung stellt, welche Unterstützung sie Familien anbietet und wie sie die wirtschaftliche Aktivität von Frauen fördert. Die Kommune ist somit gleichzeitig Akteurin und Schauplatz von Geschlechterpolitik.
Die Grundlage für vieles, was in den Kommunen geschieht, wird auf der Ebene der Landesgesetze gelegt. Das gilt auch für die Gleichstellungspolitik. Hier werden Mindeststandards und Spielräume definiert, die erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Kommunalverwaltung haben:
- Wie ist das Amt der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ausgestattet und in der Kommunalverwaltung verankert?
- Wie viele Spielräume hat die Kommune bei der Vergabe öffentlicher Aufträge?
- Wie verpflichtend sind Gender-Quoten für Gremien?
In vielen Bundesländern besteht derzeit der politische Wille, die Landesgleichstellungsgesetze zu novellieren. Die Autorinnen sehen hier eine große Chance, die Basis für eine nachhaltige kommunale Geschlechterpolitik zu legen, die für mehr Lebensqualität sorgt – für Frauen und Männer. Mit dieser Expertise möchten sie Denkanstöße für den Novellierungsprozess geben – für eine moderne Gleichstellungspolitik in den Kommunen.
Dr. Barbara Stiegler/Dr. Elke Wiechmann: Gleichstellung braucht starke Standards - Mindestanforderungen an Landesgleichstellungsgesetze. FES, Juli 2013.
Zur Publikation: http://library.fes.de/pdf-files/dialog/10197-20130821.pdf