§ 32 Abs. 4 EStG - Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind trotz geringer eigener Einkünfte
Für ein arbeitsloses, behindertes Kind besteht ein Anspruch auf Kindergeld nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich dafür ist, dass es keine Arbeit findet und deshalb außerstande ist, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, so der BFH in seinem Urteil vom 22.10.2009 - III R 50,07, veröffentlicht am 10.3.2010