Das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW S. 1172) veröffentlicht worden und zum 1.1.2024 in Kraft getreten.
Neben weiteren Anpassungen des nordrhein-westfälischen Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung werden insbesondere Änderungen vorgenommen, um den Ausbau erneuerbarer Energien und des benötigten Wohnungsbaus zu beschleunigen. Um das nachhaltige Bauen zu fördern, werden im Abstandsflächenrecht Erleichterungen für nachträgliche Maßnahmen zum Zwecke der Energieeinsparung an Bestandsgebäuden sowie Änderungen geschaffen, um das „Bauen mit Holz“ genauso wie die „Umbaukultur“ weiter zu fördern.
Der Gesetzentwurf enthält verschiedene Regelungen, um den weiteren Ausbau der Windenergie im Land Nordrhein-Westfalen zu beschleunigen, z. B. werden in § 6 (Abstandsflächenrecht) Windenergieanlagen privilegiert. Zudem wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 – statt dem bisherigen bauaufsichtlichen Vollverfahren nach § 65 – für anwendbar erklärt.
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Weiter enthalten sind Maßgaben zur Erleichterung und Beschleunigung des weiteren Mobilfunkausbaus sowie zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren.
Und nicht zuletzt wird eine sog. Kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt.
Der neue Text und die ersten neuen Kommentierungen sind bereits enthalten in unserem Werk Schulte u.a., Bauordnung NRW online Plus.
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