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Rechtssichere Antworten zur Bayerischen Bauordnung (BayBO) – solide bauen in Bayern!

Die Bayerische Bauordnung 2025 – von Modernisierungen gebeutelt

die Bayerische Staatsregierung hatte im Zuge von Endbürokratisierungsmaßnahmen ein Erstes Modernisierungsgesetz vorgelegt, welches „mehr ermöglichen und weniger verhindern“ soll. Dazu wurde ein Abbau von verzichtbaren materiellen Standards vorgesehen. Dies führte und führt zu einer weitergehenden Verschlankung von Verfahren, insbesondere von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren. 

Neben zahlreichen Gesetzen und Verordnungen bilden Änderungen der Bayerischen Bauordnung einen Schwerpunkt der 1. Modernisierung. Neuerungen sind bspw. Bei der Aufstockung von Bestandsgebäuden für Wohnraum durchgeführt worden, ebenso bei der Verfahrensfreiheit und beim Stellplatzrecht.

Die Änderungen treten aber zum Teil erst am 1.10.2025 in Kraft.

Mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern, das im Oktober 2024 in den Landtag eingebracht wurde, sind weitere Änderungen auch der BayBO entstanden, diesmal mit Auswirkungen insbesondere im Abstandsflächenrecht.

Und – die Tinte ist noch nicht getrocknet –, jetzt kommt das dritte Modernisierungsgesetz, wieder mit Änderungen auch der BayBO, diesmal der Art. 57, 79 und 81 BayBO.

Die erste Änderung zielt insbesondere darauf ab, die verfahrensfreie Errichtung von kleinen Geräteschuppen im Außenbereich zu ermöglichen, die nicht bereits von der Freistellung nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c) BayBO erfasst sind.

Weiter wird der Einbau weiterer Wohnungen in bestehende Gebäude, also z. B. die Aufteilung einer Fünf-Zimmer-Wohnung in zwei kleinere Wohnungen, künftig verfahrensfrei gestellt.

Und zuletzt wird klargestellt, dass bei der Gestaltung örtlicher Bauvorschriften im Sinne des Art. 81 Abs. 1 BayBO der Einbau neuer Wohnungen in bestehende Wohngebäude (vgl. dazu § 3) nicht die Pflicht auslösen kann, zusätzliche Stellplätze oder Fahrradstellplätze herstellen zu müssen.

Diese Klarstellung folgt dem 1. Modernisierungsgesetz und wird deshalb wohl zum 1.10.25 in Kraft treten.

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