Die Bundesärztekammer, der Verband der privaten Krankenversicherung sowie die Träger der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle haben sich bzgl. des Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz auf eine gemeinsame Abrechnungsvereinbarung geeinigt.
Beamtenrecht in Bayern inkl. Lexikon Beamtenrecht online
Kommentar
1. Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz
Bei den verschiedenen Ausprägungen einer Herzinsuffizienz, auch Herzschwäche genannt, ist das erkrankte Herz im Vergleich zu einem gesunden Herz in der Leistungsfähigkeit eingeschränkt, wodurch es insbesondere in fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung vermehrt zu abklärungsbedürftigen Situationen kommen kann. Im Vergleich zu einer üblichen ärztlichen Betreuung erfolgt beim Telemonitoring die regelmäßige ärztliche Überwachung einer erkrankten Person auf der Basis von elektronisch erfassten Daten außerhalb eines persönlichen Arzt-Patienten-Kontakts. Mittels dieser elektronisch übertragenen Daten wird durch die Ärztin oder den Arzt im individuellen Fall vielmehr das weitere Vorgehen (z. B. keine weiteren medizinischen Maßnahmen erforderlich, Änderung der Medikation, Kontaktaufnahme in der ärztlichen Praxis zur weiteren Abklärung, sofortiges Aufsuchen eines Krankenhauses) festgelegt.
Aufgrund einer gemeinsamen Abrechnungsempfehlung, die die Bundesärztekammer sowie der PKV-Verband und die für das Beihilferecht im Bund und den Ländern verantwortlichen Stellen vereinbart haben, können die Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Telemonitoring bei chronischer Herzinsuffizienz entstehen, seit 01.01.2024 mittels vier analog bewerteter Gebührenpositionen (Nrn. A 33 GOÄ, A 551 GOÄ, Nr. 600 GOÄ, Nr. 60 GOÄ) sowie einer Quartalspauschale für die Nutzung eines gestellten Transmitters (Auslagenersatz) den Patientinnen und Patienten berechnet werden. Die Empfehlung ist zunächst bis 31.12.2026 befristet Zahlung von Rentenbeiträgen für Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen
Mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 sind nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Satz 1 Nr. 1a SGB VI). Durch das Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II – wurde zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Januar 2017 auch die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung eingeführt (§ 26 Abs. 2b SGB III). Die dementsprechend zu zahlenden Versicherungsbeiträge zur Renten- und ggf. Arbeitslosenversicherung tragen die Pflegekassen, die privaten Versicherungsunternehmen und anteilig auch die Beihilfefestsetzungsstellen.
Die Höhe der abzuführenden Beiträge ist in der Rentenversicherung auf der Basis der sog. Bezugsgröße sowie abhängig vom Pflegegrad der gepflegten Person und der Art der bezogenen Pflegeleistungen zu errechnen (Pflegegeld, Kombileistungen oder Inanspruchnahme von Berufspflegekräften, vgl. § 166 Abs. 2 SGB VI).
Die Höhe der abzuführenden Beiträge ist in der Arbeitslosenversicherung einheitlich für alle Pflegegrade auf der Basis eines fiktiven Arbeitsentgelts in Höhe von 50 Prozent der monatlichen Bezugsgröße zu berechnen (vgl. § 345 Nr. 8 SGB III).
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat mit RdS. vom 19.12.2023 aufgrund der ab 01.01.2024 veränderten Bezugsgröße die ab diesem Zeitpunkt für die Abführung von Beiträgen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung maßgebenden Beträge bekanntgegeben. Das RdS wurde im GMBl. 2024 S. 15 veröffentlicht.

Blog Beamtenrecht
Dr. Maximilian Baßlsperger
„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand“. Detailliert, mit großem Sachverstand und gelegentlich auch mit einem Augenzwinkern, liefert Ihnen dieser Blog Informationen aus erster Hand zu aktuellen Themen im Beamtenrecht.
2. Beihilfefähige Beträge im Rahmen von Organtransplantationen
Die Finanzierung für Leistungen im Zusammenhang mit Organspenden und Transplantationen erfolgt auf der Basis des Transplantationsgesetzes (TPG) nach besonderen Grundlagen:
-
Die Vergütung der Organtransplantation, die bei der erkrankten Person durchgeführt wird, erfolgt in Form einer Fallpauschale (DRG).
-
Die Kosten der Entnahme sowie die Aufwendungen des Transports des zu implantierenden Organs zum Krankenhaus des Organempfängers werden über eine neutrale Institution – die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) – mit Hilfe von Pauschalen gegenüber dem Organempfänger bzw. dessen Krankenkasse bzw. Krankenversicherung abgerechnet.
Mit RdS. vom 10.01.2024, D 6.30111/48#2, hat das BMI die im Jahr 2024 im Rahmen von Organtransplantationen anfallenden Pauschalen, die beihilfefähig sind, bekanntgegeben:
-
37.299 Euro je transplantiertem Organ, für das kein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde.
-
50.781 Euro bei extrarenalen Organen (z. Z. Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm) je transplantiertem Organ, für das ein eigenständiger Flugtransport durchgeführt wurde.
Das RdS wird demnächst im GMBl. veröffentlicht.
Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
3. Vorgriffsregelung auf Grund des Inkrafttretens des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)
Aufgrund des Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) vom 19.06.2023 (BGBl. I Nr. 155) hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Vorgriff auf eine förmliche Änderung der BBhV mit RdS. vom 08.12.2023 verschiedene Vorgriffsregelungen, die ab 01.01.2024 zur Anwendung kommen, bekanntgegeben (vgl. hierzu auch den Newsletter 01/2024). Dieses RdS wurde durch das RdS vom 21.12.2023 um einen weiteren Vorgriffstatbestand ergänzt. Beide RdS wurde zwischenzeitlich um GMBl. 2024 S. 14 und 17 veröffentlicht.
Wolfgang Weigel
Regierungsdirektor, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, München
Beste Antworten.
Newsletter Beamtenrecht
Seien Sie zu den beiden Themen Beamtenrecht und Beihilferecht immer informiert und auf den neuesten Stand. Mit Inhalten aus unseren Blogs, Newsbeiträgen und aktuellen Produkten aus dem rehm-Shop.