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HBR-Newsletter Nr. 2/2026

Wir informieren Sie in diesem Beitrag über ein Urteil des HessVGH zur Nachholung einer Personalratsbeteiligung und über die Tarifrunde 2026. 

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Ι. Aktuelles aus der Rechtsprechung
HessVGH zur Nachholung einer Personalratsbeteiligung

ΙΙ. Aktuelles aus dem Tarifgeschehen
Einigung in der Tarifrunde 2026 Land Hessen, Goethe-Universität Frankfurt a. M. und Technische Universität Darmstadt

III. Info zu unseren Online-Werken

IV. Vorschau auf die HBR-Lieferungen in den nächsten Monaten

Roetteken / Rothländer

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I. Aktuelles aus der Rechtsprechung

HessVGH zur Nachholung einer Personalratsbeteiligung

Der HessVGH hatte über den Fall der Versetzung einer Lehrerin zu entscheiden, die von der Schule A. an die Schule B. und dort als stellvertretende Schulleiterin versetzt werden sollte. Die Versetzungsverfügung datierte v. 25.6.2025, sie sollte mit Wirkung zum 1.8.2025 wirksam werden. Ebenfalls am 25.6.2025 leitete das Staatliche Schulamt das Mitbestimmungsverfahren nach § 75 Abs. 1 Nr. 4 HPVG gegenüber dem in diesem Fall zuständigen Gesamtpersonalrat (GPR) ein (§ 92 Abs. 2 Satz 2 HPVG). Der GPR beriet in der Sache am 2.7.2025, die formelle Rückmeldung erfolgte am 13.8.2025 allerdings mit dem Hinweis, dass es weder eine Zustimmung noch eine Ablehnung gegeben habe.

Die betroffene Lehrerin legte gegen die Versetzungsverfügung Widerspruch ein, der mit Schreiben v. 15.8.2025 zurückgewiesen wurde. Sie klagte daraufhin u. a. mit dem Hinweis, dass die Beteiligung des GPR zum Zeitpunkt des Erlasses der Versetzungsverfügung (25.6.2025) noch nicht abgeschlossen gewesen sei.

Diese Klage war sowohl vor dem VG Darmstadt als auch vor dem HessVGH erfolglos. Auch der HessVGH wies darauf hin, dass eine nachträgliche Beteiligung des Personalrats auch in beamtenrechtlichen Angelegenheiten jedenfalls in der Regel solange möglich ist, bis der Widerspruchsbescheid erlassen ist. Denn es besteht die Möglichkeit, dass die Meinungsäußerung des Personalrats noch in die Willensbildung der Dienststellenleitung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens einfließt.

VG Darmstadt v. 26.9.2025 – 1 L 2896/25.DA 
HessVGH v. 3.2.2026 – 1 B 2270/25 –

Rothländer / Roetteken

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Teil IV: Beamtenrecht

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II. Aktuelles aus dem Tarifgeschehen

Einigung in der Tarifrunde 2026 Land Hessen, Goethe-Universität Frankfurt a. M. und Technische Universität Darmstadt

In der Tarifrunde des Jahres 2026 für die rd. 58.000 Tarifbeschäftigten des Landes Hessen hat es in der Nacht v. 26.3. auf den 27.3.2026 eine Einigung gegeben. Neben dem eigentlichen Einigungspapier gibt es insgesamt sechs Anlagen. Fünf mit ausformulierten Regelungen zu geänderten Eingruppierungsregelungen (siehe Nr. 8) sowie einer Neuformulierung des § 23a TV-H (Kinderzulage). Die Einigung sieht, redaktionell zusammengefasst, folgende Eckpunkte vor:

  • Die Tabellenwerte inkl. der Beträge aus den individuellen Zwischen- bzw. Endstufen sowie den Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü werden

  • zum 1.7.2026 um 3,0 v. H., mindestens jedoch um 110,00 Euro und

  • zum 1.10.2027 um weitere 2,9 v. H. erhöht.

  • Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-H BBiG und nach dem TVA-H Pflege sowie die Entgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-H werden

  • zum 1.7.2026 um einen Festbetragt von 80,00 Euro und

  • zum 1.10.2027 um einen weiteren Festbetrag von 70,00 Euro erhöht.

  • Die Regelungen über die Beschäftigungssicherung für Nachwuchskräfte (= Übernahmegarantie) werden fortgeführt.

  • Die unterschiedlichen Garantiebeträge z. B. für die Pflegezulage, die Außendienstzulage, die Bereitschaftsdienstentgelte etc. werden zum 1.7.2026 um 3,03 v. H. erhöht.

  • Für die Beschäftigten im Kampfmittelbeseitigungsdienst (§ 51 TV-H) werden die Gefahrenzulage nach Nr. 1 und die Sonderprämie nach Nr. 2 zum 1.7.2026 um 3,03 v. H. und zum 1.10.2027 um weitere 2,8 v. H. erhöht.

  • Die Zulagen für die Beschäftigten im Schicht- und Wechselschichtdienst werden mit Wirkung zum 1.10.2026 mit unterschiedlichen Beträgen erhöht.

  • Die Theaterbetriebszulage wird zum 1.10.2026 um 37,00 Euro erhöht.

  • Die Tarifvertragsparteien haben sich direkt und unmittelbar auf verbesserte Eingruppierungsregelungen (Anpassung der Anlage A zum TV-H = Entgeltordnung) verständigt. Dies bezieht sich auf die Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst, die Eingruppierung der Berechnerinnen und Berechner in den Bezügestellen, der Beschäftigten im Kassendienst, der Betriebsprüferinnen und -prüfer, der Hausmeisterinnen- und -meister und der Beschäftigten im Gartenbau. Zudem sollen nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen Gespräche sowohl zur allgemeinen Entgeltordnung als auch der für die Lehrerinnen und Lehrer (TV EGO-L-H) geführt werden.

  • Die Regelungen „Freizeit statt Geld“ nach § 6a TV-H, der Digitalisierungs-Tarifvertrag und das LandesTicket Hessen werden beibehalten und verlängert. Im Digitalisierungs-Tarifvertrag wird eine Regelung zur künstlichen Intelligenz aufgenommen.

  • Bezogen auf studentische Beschäftigte wurde vereinbart, dass die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr, in Ausnahmefällen auch länger oder kürzer betragen soll. Der Mindestbeschäftigungsumfang soll 10 Stunden in der Woche betragen. Deren Stundenentgelte betragen ab dem 1.10.2026 15,20 Euro und ab dem 1.10.2027 15,90 Euro.

  • Die Laufzeit insbesondere der Einkommensentwicklung geht bis zum 29.2.2028.

  • Es wurde eine Erklärungsfrist bis zum 30.4.2026 vereinbart.

Innenminister Poseck (CDU) hat zudem angekündigt, die erzielte Einigung auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen- und -empfänger zu übernehmen. Hierfür bedarf es einer Gesetzesinitiative.

Für die Tarifbereiche der Johann-Wolfgang-von Goethe Universität (Frankfurt a. M.) sowie der Technischen Universität Darmstadt folgten am 20.4. und am 22.4.2026 weitestgehend identische Einigungen. Insbesondere auf die Zeitpunkte und die Höhe der linearen Steigerungen, der sozialen Komponente im Jahre 2026 sowie die Erhöhung der Ausbildungsentgelte. Bei der Technischen Universität gab es die Besonderheit, dass die Arbeitgeberseite die Auszahlung der von der Bundesregierung vorgesehenen steuer- und sozialabgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000,00 Euro angeboten hatte, dafür aber eine Verschiebung der linearen Einkommenssteigerungen wollte. Dies hatten die Gewerkschaften nicht akzeptiert.

Die zuständigen Gewerkschaften haben zum Termin der Erklärungsfrist ihre endgültige Zustimmung erteilt. Im Bereich der Gewerkschaft ver.di ergab die „aufsuchende Mitgliederbefragung“ eine Zustimmungsquote von 93 %.

Die Tarifrunde des Jahres 2026 in Hessen ist damit, abgesehen von den jetzt ausstehenden Redaktionsverhandlungen, abgeschlossen.

Roetteken / Rothländer

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III. Info zu unseren Online-Werken

Der rehm eLine Smart Assist (RESA) ist ein KI-gestütztes Frage-Antwort-System, das Ihre Recherche-Arbeit in unseren Online-Kommentierungen erleichtert. Klicken Sie einfach gleich nach dem Aufruf Ihres Produkts das Feld „Recherche im rehm eLine Smart Assist“ an und geben Sie anschließend eine Frage ein! RESA recherchiert in den Inhalten Ihres Kommentars und formuliert aus relevanten Textstellen eine verständliche Antwort. Sie bekommen 1-6 Stellen in Ihrem Werk als Quellen genannt, die direkt per Link aufgerufen werden können.

Das Tool ist jetzt auch interaktiv, d.h., Sie können bei Bedarf Folgefragen stellen, mit denen Sie die Antwort verfeinern können.

Wichtig zu wissen: Wie immer bei einer Suche mit KI gilt auch hier, dass Sie bitte die Antworten mit gesundem Menschverstand prüfen sollten – denn der ist durch nichts zu ersetzen!

Wir freuen uns, wenn Sie uns unter jeder Frage/Antwort ein Feedback geben. Dazu hat das Tool ein Daumen-rauf/Daumen-runter-Symbol und ein Kommentarfeld. Je mehr Sie diese Möglichkeit für eine Bewertung nutzen, desto besser können wir das Tool weiterentwickeln.

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Newsletter Hessisches Bedienstetenrecht

Viermal jährlich erhalten Sie hier alle relevanten Informationen aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Tarifgeschehen in Hessen. Sowie Hinweise zu Veranstaltungen und Produkten rund um das Thema.

IV. Vorschau auf die HBR-Lieferungen in den nächsten Monaten

Mai 2026:
491. Aktualisierung Gesamtausgabe = 144. Aktualisierung Teilausgabe I § 74 HPVG (2. Teil)

Juni 2026:
492. Aktualisierung Gesamtausgabe = 240. Aktualisierung Teilausgabe IV §§ 62, 63 HBG, Normen
493. Aktualisierung Gesamtausgabe = 145. Aktualisierung Teilausgabe I §§ 63, 78 (1. Teil) HPVG

Juli 2026:
494. Aktualisierung Gesamtausgabe = Tarifrecht Tarifverträge

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