Altersgrenze für Bürgermeister
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Das Höchstalter für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Das 65. Lebensjahr gilt beispielsweise als Altersgrenze in den Ländern
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Baden-Württemberg (§ 46 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg)
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Bayern (Art. 39 GLKrWG)
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Niedersachsen (§ 61 Abs. 4 Niedersächsische Gemeindeordnung, § 55 Abs. 3 Nieders. Landkreisordnung
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Rheinland-Pfalz (§ 53 Abs. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz)
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Sachsen (§ 49 Sächs. Gemeindeordnung, § 45 Sächs. Landkreisordnung)
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Sachsen-Anhalt (§ 69 Gemeindeordnung Sachsen-Anhalt, § 48 Landkreisordnung Sachsen-Anhalt)
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Thüringen (§§ 24, 28 Thüringer Kommunalwahlgesetz)
Das 67. Lebensjahr besteht etwa als Altersgrenze für die Wahl zum Bürgermeister oder Landrat in Hessen (§ 39 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung, § 37 Abs. 2 Hessische Landkreisordnung).
Jetzt forderte der Münchner Oberbürgermeister Ude (SPD) auch für Bayern eine Heraufsetzung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr. Die FDP stimmte intern mit knapper Mehrheit dafür, die Altersgrenze zu ändern. Deshalb zeichnet sich ein Kompromiss ab: Die Altersgrenze könnte zumindest auf 67 Jahre angehoben werden, dies aber erst bei der Kommunalwahl im Jahr 2020.1
Ich denke:
Die Altersgrenzen für die Wahl von Bürgermeistern und Landräten sind überholt. Schließlich wurde auch das Pensionsalter der „normalen“ Beamten auf 67 Jahre angehoben.
Eine entsprechende Anhebung der Wählbarkeit bedeutet allerdings, dass ein Bürgermeister nach dem Ende der letzten Amtszeit immerhin 73 Jahre alt sein könnte.
Die Leistung eines Bürgermeisters hängt nicht von dessen Alter ab und schließlich gilt ganz allgemein:
„Jede Gemeinde hat ihren Bürgermeister verdient – weil ihre Bürger ihn selbst gewählt haben.“
Zur Erinnerung: Konrad Adenauer (geb. am 5.1.1876) erhielt die Ernennungsurkunde zum Bundeskanzler von dem damaligen Bundespräsidenten Theodor Heuss am 16. September 1949 im Alter von 73 Jahren und übte sein Amt bis 1963 aus. Er war noch bis zu seinem Tod im Jahr 1967 im Alter von 91 Jahren Bundestagsabgeordneter.
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

