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Beamtenbesoldung in NRW eindeutig verfassungswidrig

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Im März hatte die Rot-Grüne Koalition in Nordrhein-Westfalen angekündigt, dass nur rund 50.000 der etwa 230.000 Landesbeamten die volle Gehaltserhöhung von 2,65 Prozent rückwirkend für 2013 sowie 2,95 Prozent ab 2014 bekommen. Ohne Abstriche wurde der Tarifabschluss für die Angestellten nur auf Beamte und Pensionäre bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 übertragen. Jetzt hat sich erwiesen: Diese Maßnahme verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Prof. Ulrich Battis ist nicht nur als Verfasser des Handkommentars zum BBG, sondern auch als Gutachter zum Dienstrecht jedem bekannt, der sich mit dem öffentlichen Dienstrecht befasst. Der renommierte Dienstrechtsexperte warf der Landesregierung am 16.3.2013 im nordrhein-westfälischen Landtag einen „offenen Rechtsbruch“ vor. Er habe es "nicht für möglich gehalten", dass eine Regierung einen Gesetzentwurf "so naiv begründet", sagte Battis bei einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag. Neben Battis legten zahlreiche weitere Fachleute nahe, dass der Kabinettsbeschluss der Landesregierung keinen Bestand vor den Gerichten haben werde. Mehrere Experten verwiesen auf das im Grundgesetz verankerte Fürsorgeprinzip, die amtsangemessene Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber Beamten und den Gleichbehandlungsgrundsatz, der die vorgesehene Staffelung verbiete.

Der Grund für die offensichtlich verfassungswidrige Entscheidung in Düsseldorf liegt klar auf der Hand: Mit dem Kabinettsbeschluss werde der Landeshaushalt in diesem und im nächsten Jahr um 710 Millionen Euro entlastet, sagte der stellvertretende Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes Eberhard Kanski. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte zur Begründung des Tarif-Beschlusses mehrfach auf die Sparvorgaben verwiesen.

Ich denke:
Die Finanzlage in Nordrhein-Westfalen kann nicht als einzige Grundlage für Besoldungsabsenkungen bei den Beamten dienen.

Battis kann nur vollinhaltlich zugestimmt werfen, wenn er ausführt, das „besondere Treueverhältnis“ verpflichte Beamte nicht dazu, „mehr als andere zur Konsolidierung des öffentlichen Dienstes beizutragen“. Es ist nicht verständlich, warum gerade die Beamten ein „Sonderopfer“ für die Einhaltung der Schuldenbremse erbringen sollten. Es verstößt eindeutig gegen die bewährten Verfassungsprinzipien wie das Laufbahnprinzip und das „Prinzip der amtsangemessenen Besoldung“, wenn Gehaltsunterschiede zwischen den einzelnen Laufbahnen und Ämtern nicht mehr ausreichend vorhanden seien. Die verfassungsgemäße Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses verlangt eine differenzierte Bezahlung nach Aufgabe und Funktion.

Hannelore Kraft und Ihre Regierung versuchen einen unheilvollen Trend fortzusetzen, der sich seit langem abzeichnet. Siehe dazu die Beiträge:

Vorschlag:
Wie wäre es, wenn man künftig die Beamtengehälter nicht mehr an die Tarifabschlüsse, sondern die Besoldung an die Diäterhöhungen der Volksvertreter im Landtag koppeln würde?

CDU, SPD und Grüne haben einhellig den NRW-Landtagsabgeordneten eine Diätenerhöhung zugebilligt. Ab dem 1. März wurden die Abgeordnetenbezüge um 500 Euro auf 10.726 Euro pro Monat angehoben!1

Frau Kraft und ihre Abgeordneten sollten deshalb nicht Wasser predigen und selbst Wein trinken!

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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1 http://www.derwesten.de/politik/nrw-landtag-beschliesst-diaetenerhoehung-id6328564.html

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