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Behördensport und Gesundheitsmanagement

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Die Beschäftigten in Deutschland sind so krank wie lange nicht mehr: 2015 erreichte der Krankenstand den höchsten Wert seit fast 20 Jahren.1 Mit 22 Prozent waren Rückenschmerzen der häufigste Grund für eine Krankmeldung. Dabei ist seit Langem allgemein bekannt, dass regelmäßiger Sport hier die beste Vorbeugung bietet. Warum also kein „Behördensport“ während der Arbeitszeit?

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

ein Großteil der Fehlzeiten ist nach den Erhebungen der DAK auf  Schwächen des Bewegungsapparats zurückzuführen. Die Bilder von turnenden Mitarbeitern in asiatischen Ländern sind aus den Medien hinreichend bekannt. Die Zielsetzung liegt auf der Hand: Sowohl den Beschäftigten ist am Erhalt ihrer Gesundheit als auch den Arbeitgebern und Dienstherrn am Erhalt der Dienstfähigkeit und damit der Arbeitskraft gelegen.

Nunmehr hat man auch in deutschen Behörden die prophylaktische Bedeutung des Sports erkannt und unter dem Stichwort „Gesundheitsmanagement“ geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung angeregt.2 Das Behördliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst dabei alle

Maßnahmen des Dienstherrn/Arbeitgebers und der Beschäftigten zum Schutz, Erhalt und zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Warum sollte deshalb nicht auch in Deutschland ein gemeinsamer Behördensport während der Dienstzeit zur Regel werden?

Im gemeinsamen Interesse der Beschäftigten und Ihrer Dienstherrn bzw. Arbeitgeber sollten nicht nur die sportlichen Aktivitäten der Beschäftigten nach Feierabend, sondern gerade auch während der Dienstzeit  gefördert werden. Sinnvoll sind daher Sportarten, die alle Altersgruppen und alle Fitnessgrade ausüben können oder die einen optimalen Ausgleich zur beruflichen Tätigkeit bieten, zum Beispiel bei überwiegend sitzender Bildschirmarbeit Rückenschule und Ausgleichsgymnastik.

Entsprechende Angebote können dabei während der Dienstzeit auf verschiedene Art angeboten werden:

  • kurzzeitig während der täglichen Arbeitszeit für selbstständige Übungen oder Gruppenübungen;

  • einmal oder mehrmals pro Woche durch die Teilnahme an behördeninternen Veranstaltungen (dazu sollten innerhalb jeder Behörde geeignete Räume zur Verfügung gestellt werden, in welchen die Beschäftigten ihre Übungen praktizieren können);

  • durch eintägige oder auch mehrtätige Seminare vor Ort oder außerhalb der Diensträume in geeigneten Schulungsräumen oder Fitnessstudios.

Unabhängig davon sollte eine finanzielle Unterstützung gesundheitsfördernder sportlicher Aktivitäten auch nach Dienstschluss die Regel sein.

Kritik:

Die hier vorgeschlagenen Möglichkeiten stoßen bei vielen Behördenleitern aus Gründen der sparsamen Haushaltsführung und wegen möglicher Vorbehalte der Allgemeinheit („Jetzt turnen sie auch noch während der Dienstzeit – und ich warte seit Wochen auf meinen Bescheid!“) auf Ablehnung.

Dabei sollte jedermann klar sein:

Durch ein wohlverstandenes Gesundheitsmanagement werden  Fehlzeiten minimiert und dadurch  Verwaltungsabläufe beschleunigt sowie insbesondere Haushaltsmittel gespart.

Letztendlich wird dadurch aber auch ein anderer wesentlicher Faktor unterstützt:  Der Spaß an der eigenen Arbeit, der nach Möglichkeit auch bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes keine ganz untergeordnete Rolle spielen sollte.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger



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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 09.01.2017 um 19:01:
Das Finanzamt Mühldorf bietet seinen Mitarbeitern sogar Jogakurse an. So mancher Steuerpflichtige wird sich da fragen, ob das wirklich für ihn etwas bringt?!?!
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