So manchem Bürger sind die Beamten ein Dorn im Auge – dabei müsste sich die Empörung eigentlich nicht gegen den handelnden Staatsdiener, sondern gegen den Gesetzgeber richten, denn die Staatsdiener sind „nur“ verpflichtet, deren „Unsinn“ zu vollziehen.
Liebe Leserin, lieber Leser,
immer wieder sind die Beamten die Zielscheibe der verärgerten Öffentlichkeit. Aber nicht gegen die Beamten, sondern gegen die Gesetzgeber sollte sich der – meist sogar verständliche – Ärger der öffentlichen Meinung richten.
Einige Beispiele:
Eine oberbayerische Kleinstadt stellte als Betreiberin in ihrem Waldkindergarten ein speziell für die kleinsten Kinder entwickeltes, aus Holz gebautes „Tipi“ auf. Dabei handelt es sich um den Nachbau eines kleinen Indianerzeltes (ich verwende das Wort „Indianer“ bewusst trotz aller absurden Vorbehalte von „Diskriminierungsfanatikern“), der dem Schutz der Kinder bei Regen etc. dienen kann.
Nach der Errichtung stellte die zuständige Behörde (Landratsamt) fest, dass es sich dabei um eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme handelte, ein entsprechender Bauantrag nicht vorlag und damit nachgereicht werden musste. Die Kleinstadt kam dieser Aufforderung nach und erhielt die nachträgliche Genehmigung, allerdings mit der Auflage eine Fluchttüre im „Tipi“ einzubauen, einen Fluchtplan darin aufzuhängen und als Toilette einen Baum zu pflanzen!1
Was hält nun der gemeine „Durchschnittsbürger“ von dieser Vorgehensweise?

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Entweder lacht er schon deshalb, weil dreijährige Kinder des Lesens noch nicht mächtig sind oder er ärgert sich maßlos, weil es sich wieder einmal um einen unglaublichen Schildbürgerstreich der zuständigen „Beamten“ handelt ….
Ein weiteres Beispiel:
Ein Betriebsinhaber beschwerte sich in einem Leserbrief2, ihm werde vorgeschrieben, wie er eine handelsübliche Ölkanne und seinen Heizöltank in seinem Steinbruch im Bayer. Wald zu befüllen habe und zwar „nicht im Freien“. Sein Argument: Auf einem Privatgelände dürfe jedermann den Schlauch für den benötigten Kraftstoff jederzeit und ohne Probleme über die gesamte grüne Wiese legen lassen.
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Und weiter heißt es in diesem Leserbrief: „Machst Du da nicht mit, dann schließen wir Deinen Betrieb, so der Leitspruch unseres Beamtentums …..“
Der Verfasser dieser Zeilen hat ja einerseits so recht, wenn er weiter ausführt, dass so mancher Betriebsinhaber lieber gleich aufgibt, als sich dem überbordenden Verordnungsdschungel auszusetzen und wer im Leben noch nicht gearbeitet habe, der sollte besser andere nicht durch Gesetze und Verordnungen, die auch noch jede unwichtige Kleinigkeit regelten, immer mehr und immer weiter bevormunden.

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Dabei treffen die Vorwürfe wieder einmal den völlig Falschen: Beamte erlassen keine Gesetze und keine Verordnungen, sie müssen diese unzähligen und oft maßlos übertriebenen Regelungen „nur“ vollziehen – und da bleibt ihnen gar nichts anderes übrig! Dies ergibt sich zum einen aus ihrem „Dienst- und Treueverhältnis“ (Art. 33 Abs. 4 GG) und zum anderen etwa aus § 34 BeamtStG: „Beamte haben sich mit vollem persönlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen. Sie haben die übertragenen Aufgaben uneigennützig nach bestem Gewissen wahrzunehmen.“
Beamte sollten deshalb auch keine Zielscheibe von öffentlichen (und nichtöffentlichen) Angriffen sein. Die Angreifer sollten sich lieber gegen dumme und praxisfremde Gesetze und insbesondere gegen diejenigen richten, die diese Gesetze erlassen – und das sind nun einmal Politiker ohne Sachverstand, ohne Sachnähe und oft ohne die erforderliche Bildung oder Ausbildung!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 PNP, Ausgabe 20.3.2024
2 PNP, Ausgabe 22.2.2024
Ich empfehle in diesem Zusammenhang auch noch den Beitrag:
Literaturhinweis:
- Weiß/Niedermaier/Summer, Rn. 1ff. zu § 34 BeamtStG
- v. Roetteken/Rothländer, Rn. 1ff. zu § 34 BeamtStG
- Schütz/Maiwald, Rn. 1ff. zu § 34 BeamtStG
