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Der Münchner im Himmel

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Seit der verstorbene Münchner Dienstmann Alois Hingerl als Engel Aloisius nach einer Geschichte von Ludwig Thoma im Münchner Hofbräuhaus landete und seinen himmlischen Brief an die bayerische Staatregierung vergaß, wartet diese bekanntlich auf eine göttliche Eingebung.  Manchmal wünschten sich aber auch der eine oder andere Bürger (und der bayerische Beamte), dass es dort zu einer Eingebung kommt, die gar nicht einmal „göttlich“ sein müsste.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

wie bereits in den Beiträgen

ausgeführt wurde, hat die Bayerische Staatsregierung durch eine äußerst umfangreiche „Anpassungsverordnung“ eine Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen als Folge der neuen Einteilung der Ministerien geändert. Dabei stellt sich nicht nur einem durchschnittlich denkenden Beamten, sondern auch dem „gemeinen“ Bürger die Frage, ob es dieser Anpassung und des damit notwendigerweise einhergehenden enormen bürokratischen Aufwandes wirklich bedurfte.

So lautet die neue Bezeichnung des „Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen“ nunmehr: „Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat“. Das Bayerische Innenministerium ist jetzt dasBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr“ und das Arbeitsministerium heißt Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.1

Fakt ist:

  1. Die grundsätzlichen – originären – Zuständigkeiten der „Kernministerien“ (Finanzministerium, Innenministerium, Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium usw.) haben sich nicht geändert. Es sind nur Aufgabenbereiche hinzugetreten, die bei der nächsten Legislaturperiode wieder wegfallen können.2
  2. Schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch des durchschnittlich denkenden Beamten und Bürgers bleibt das Finanzministerium stets das Finanzministerium – egal welche Aufgaben sich dazugesellen oder wegfallen und das ist bei den anderen Kernministerien genauso.

Was allerdings schon wegen der damit verbundenen Kosten für den Steuerzahler noch weniger auf Verständnis stoßen wird, ist die Tatsache, dass schon nach ein paar Wochen einige der zunächst geänderten Verordnungen dann plötzlich ganz aufgehoben wurden.3

Wusste man das nicht, bevor man die Verordnungen änderte? Wer haftet für die durch diese Nachlässigkeit unnötigerweise verursachten Kosten?

Nun: Die Antwort hierzu liegt auf der Hand: Schuld ist der verstorbene Dienstmann Alois Hingerl, der als „Engel Aloisius“ immer noch an seinem Stammtisch im Münchner Hofbräuhaus zu sitzen scheint und damit jede göttliche Eingebung an die Bayerische Staatsregierung verhindert!

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger


1 Siehe dazu: http://www.bayern.de/Staatsministerien-.1772/index.htm
2 Siehe dazu schon den Beitrag: Bayerische Verordnung verursacht völlig unnötige Kosten
3 Siehe etwa zwei der in GVBl 2014 S. 432 aufgeführten Verordnungen des Justizministeriums.

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