Dicke Beamte – Vorsicht ist geboten!
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Begriff der Eignung umfasst die charakterliche, körperliche, gesundheitliche und geistige Voraussetzung eines Bewerbers/Beamten. Das Maß der Dinge hat bei schwergewichtigen Beamten einen Namen: Es ist der so genannte Body-Mass-Index, kurz BMI. Berechnet wird die Zahl, die über Ernennung oder Entlassung entscheidet, mit der weit verbreiteten Formel:
„Gewicht durch Körpergröße in Metern zum Quadrat“.
Der Grenzwert, der von den Behörden und Gerichten gerade noch akzeptiert wird, liegt bei 25.
Mittlerweile liegt eine ganze Reihe von Entscheidungen zur Problematik der „dicken Beamten“ vor. Nach dem OVG Greifswald1 ist zum Beispiel eine körperliche Eignung bei einem Bodymaßindex von 30 für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis problematisch! Grundsätzlich gilt: Die gesundheitliche Eignung fehlt, wenn mit häufigeren Erkrankungen künftig zu rechnen ist oder der vorzeitige Eintritt in den Ruhestand nicht mit einem hohen Maß an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann!2
Auf Grund der mannigfaltigen negativen Folgen des Übergewichtes auf praktisch jedes Organ befürchten Ernennungsbehörden und Gerichte ein untragbares finanzielles Risiko für den Steuerzahler. Denn Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Herzschwäche, Fettstoffwechselkrankheiten und Diabetes könnten sich negativ auf das Arbeitsergebnis auswirken. Man befürchtet sogar den Eintritt der vorzeitigen Dienstunfähigkeit, deren finanzielle Folgen die Gemeinschaft der Steuerbürger für schwergewichtige Beamte zu tragen habe. Eine mit „hoher Wahrscheinlichkeit eintretende vorzeitige Dienstunfähigkeit" bei Übergewicht mache die Ernennung zum Beamten/zur Beamtin auf Lebenszeit unmöglich, urteilten die Richter bereits in mehreren Fällen.3
Neuere Studien führen aber jetzt zu ganz anderen Ergebnissen: Fettleibigkeit führt danach zwar sehr wohl zu den beschriebenen negativen gesundheitlichen Folgen. Doch für die Abschätzung von Krankheitsgefahren tauge das Maß nicht, behaupten die Mediziner. „Der BMI spielt keine Rolle für das Schlaganfall-, Herzinfarkt- oder Todesrisiko eines Menschen“, erklärte Studienleiter Harald Schneider in einer Mitteilung der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU).4 Für ihre jetzt im März 2010 veröffentlichte Studie beobachteten die LMU-Forscher knapp 11.000 Probanden bis zu acht Jahre lang.
Fazit:
Als Modell des Malers Peter Paul Rubens wäre Michaela S. in allen namhaften Museen oder Ausstellungen ein begehrtes Objekt – nicht aber als Beamtin.
Dagegen würden sich eine Heidi Klum und ihre „Models“, eine Verona Pooth und eine Claudia Schiffer bestens für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eignen – natürlich nur rein körperlich betrachtet!
Herzlich,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
__________________________
1 NordÖR 99, 237 (239).
2 VG Darmstadt, NVwZ-RR 06, 566 (569).
3 Baßlsperger, Die Beendigung des Beamtenverhältnisses wegen Krankheit, ZBR 2010, 73 (77).
4 www.welt.de/wissenschaft/medizin/article6622943/Studie-weckt-Zweifel-am-Body-Mass-Index.html

