Dienstvergehen des Bürgermeisters
Liebe Leserin, lieber Leser,
das VG München hat Eva John, die Bürgermeisterin der Gemeinde Starnberg, wegen der Verletzung von Dienstpflichten verurteilt und ihr Gehalt für ein Jahr um zehn Prozent gekürzt.1 Das Gericht sah dabei zumindest einen Teil der Vorwürfe der Landesanwaltschaft als zuständige Disziplinarbehörde (Art. 18 Abs. 4 KWBG) als erwiesen an. Es stufte die Verstöße gegen die Gemeindeordnung als „mittelschwer“ ein.
Der Hauptvorwurf, der zur Verurteilung der Bürgermeisterin führte, bestand in der Tatsache, dass die Bürgermeisterin im Zusammenhang mit den Verträgen der Stadt mit der Deutschen Bahn Beschlüsse des Stadtrats nicht bzw. nicht hinreichend umgesetzt habe. So habe sie ein Anwaltsgutachten verspätet in Auftrag gegeben und dem Stadtrat nicht ausreichend Einsicht in das dann erstellte Gutachten gewährt. Auch bei der Umsetzung anderer Beschlüsse (Verkauf des „Centrums“) habe sie zu spät gehandelt und damit gegen ihre Pflicht zur unparteilichen Amtsführung ebenso verstoßen, wie bei einer Replik auf einen Zeitungsartikel in welchem sie einigen Mitgliedern des Stadtrats und der Rechtsaufsichtsbehörde ein rechtswidriges Handeln vorwarf.
Rechtsverstöße von kommunalen Wahlbeamten können bekanntlich bis zur Amtsenthebung führen.
Dass dabei in Bayern die Uhren gerade bei Kommunalpolitikern anders schlagen, zeigt das Beispiel der ehemaligen Landrätin des Landkreises Rottal-Inn und gelernten Großhandels-Kauffrau, Bruni Mayer. Ihr zweiter Ehemann Ludwig Mayer („der eiserne Ludwig“) war seit 1972 ein bei der Bevölkerung äußerst beliebter Landrat dieses Landkreises. Als er wegen unkorrekter Verteilung von staatlichen Zuschüssen an Kreiskrankenhäuser seines Amtes enthoben wurde, gründete er die „UWG“, deren Vorsitz 1985 seine Frau Bruni übernahm. Ihr Ehemann war 1984 wiedergewählt worden, durfte aber nach einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sein Amt wegen des disziplinarrechtlichen Vorwurfs finanzieller Unregelmäßigkeiten (Umleitung von staatlichen Zuschüssen an andere Stellen etc., aber keine persönliche Bereicherung) nicht mehr antreten. Deshalb entschloss sich Bruni Mayer, die bis zur Amtsenthebung ihres Mannes mit Politik nichts zu tun gehabt hatte, bei der notwendigen Neuwahl als Kandidatin anzutreten und wurde dann auch tatsächlich in einer Stichwahl zur Landrätin gewählt. Sie führte das Amt im Sinne ihres Mannes 24 Jahre lang sehr erfolgreich weiter. Im Jahr 2011 wurde ihr sogar der bayerische Verdienstorden verliehen.
Zum eingangs erwähnten Fall der Bürgermeisterin von Starnberg ist allerdings noch ergänzend Folgendes zu bemerken:
Zur kommunalen Äußerungsbefugnis gehört ohne jeden Zweifel auch das Recht des in demokratischer Wahl legitimierten Bürgermeisters, in kommunalen Pressemitteilungen gegen die eigene Politik erhobene Vorwürfe aufzugreifen, nach eigener Einschätzung fehlerhafte Tatsachenbehauptungen richtigzustellen und als unsachlich empfundene Angriffe zurückzuweisen – notfalls auch mit deutlichen Worten (VG Hannover v. 22.02.2019 – 6 B 5193/18 –).
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Lesen Sie dazu auch die Beiträge mit dem Titel:
- Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung!
- Altersgrenze für Bürgermeister
- Warum man einem bayerischen Bürgermeister nicht mehr trauen kann
Hinweis:
Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint nach den Sommerferien am 9. September 2019.
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