Ende der Großen Koalition – was war positiv für das Beamtenrecht?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Nun stellt sich aber auch die Frage: Gab es auch ein positives Ergebnis für das Beamtenrecht?
Man wird der Großen Koalition hier bestätigen müssen, dass sie den über viele Jahre hinweg lodernden Forderungen nach Abschaffung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eindeutig widerstanden hat. Art. 33 Abs. 5 hat lediglich eine überflüssige Ergänzung um die Worte „und fortzuentwickeln“ erfahren! Das bedeutet aber andererseits: Das Berufsbeamtentum ist als Institution auch in Zukunft garantiert!
Hierin besteht – auch – eine wichtige Aussage der abgewählten Großen Koalition!
Herzlich,
Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger
Mein Kommentar
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