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Ende der Großen Koalition – was war positiv für das Beamtenrecht?

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Nun ist es also so weit: Die Große Koalition wurde – wohl nicht ganz überraschend – abgewählt. Bereits im September wurde an dieser Stelle darauf verwiesen, dass die Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) und die darin enthaltene neue Kompetenz des Bundes nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG zur Regelung der Statusrechte und der statusrechtlichen Pflichten der Beamten von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts kontraproduktiv war, weil diese Änderung nicht die Materien des Laufbahnrechts, der Besoldung und der Versorgung einschloss!

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

Nun stellt sich aber auch die Frage: Gab es auch ein positives Ergebnis für das Beamtenrecht?

Man wird der Großen Koalition hier bestätigen müssen, dass sie den über viele Jahre hinweg lodernden Forderungen nach Abschaffung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) eindeutig widerstanden hat. Art. 33 Abs. 5 hat lediglich eine überflüssige Ergänzung um die Worte „und fortzuentwickeln“ erfahren! Das bedeutet aber andererseits: Das Berufsbeamtentum ist als Institution auch in Zukunft garantiert!

Hierin besteht – auch – eine wichtige Aussage der abgewählten Großen Koalition!

Herzlich,
Ihr Dr. Maximilian Baßlsperger

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