Ergebnisse des Koalitionsvertrages in Bayern für die Beamten
Liebe Leserin, lieber Leser,
die beiden künftig in Bayern regierenden Parteien nehmen ihre Arbeit auf der Grundlage eines Koalitionsvertrages1 auf – und dieser enthält auch einige wichtige Aussagen für die bayerischen Beamten:
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Berufsbeamtentum: Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich unter Ziffer V, die mit „Stabiles Bayern“ überschrieben ist, Ziffer 1: „Wir sagen Ja zum Beamtenstatus und zum Berufsbeamtentum. Die Einführung einer sogenannten Bürgerversicherung lehnen wir ab.“
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Besoldung: Hier heißt es ebenfalls unter Ziffer 1: „Wir erhalten die Spitzenstellung des Freistaates bei der Besoldung.“ Die für das Jahr 2019 zu erwartenden Tarifergebnisse sollen danach zeitnah auf die Besoldung der bayerischen Beamten übertragen werden.
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Arbeitszeit: Die Arbeitszeit der bayerischen Beamten soll während der Legislaturperiode nicht angetastet werden. Man kann nur hoffen, dass die neue bayerische Staatsregierung nicht dem äußerst negativen Beispiel des früheren Ministerpräsidenten Stoiber folgt, der noch eine Woche vor der Wahl versprochen hatte: „Die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst wird nicht erhöht!“ Zur Erinnerung: Unmittelbar nach der Wahl wurde die wöchentliche Dienstzeit angehoben und das letztendlich bis zu 42 Stunden. Als man ihn darauf ansprach, meinte Stoiber, seine Aussage habe sich nur die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes bezogen. Aus dieser Zeit stammte auch der berühmte „Stoibernachmittag“, der sich auf den Vergleich der Dienstzeit von Beamten (42 Stunden) mit derjenigen der in derselben Behörde arbeitenden Angestellten (38,5 Stunden) bezog.
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Neue Lehrerstellen: In den kommenden fünf Jahren sollen 5.000 neue Lehrer eingestellt werden. Diese Forderung stand bereits lange im Raum. Überfüllte Klassenzimmer, gemischtsprachige Schulklassen in Haupt- und Grundschulen, Unterrichtsausfälle wegen psychischer Überlastung der Lehrkörper, usw. werden seit langem beanstandet, wobei die Kritik nicht nur von den Lehrern selbst, sondern in erster Linie von den betroffenen Eltern geäußert wird. Im Koalitionsvertrag heißt es hierzu: „Unser Ziel ist, Unterrichtsausfall zu vermeiden, kleinere Klassen zu erreichen, eine stärkere individuelle Förderung zu erreichen und weiterhin den Lehrerbedarf ohne Seiteneinstieg decken zu können.“
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Ende der befristeten Anstellung von Lehrern: Auch diese Forderung wurde seit langem gestellt. Nachgewiesenermaßen spart der Staat durch eine Anstellung statt einer Verbeamtung rein gar nichts!2 Hierbei handelt es sich nicht nur um das Ergebnis einer Untersuchung des Bundesrechnungshofes3, sondern auch einer neuen Studie, welche die renommierte Zeitschrift „Die Zeit“ in Auftrag gegeben hat.
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Mehr Polizisten: Mit jährlich 500 weiteren neuen Stellen soll der Bestand bis 2023 auf 45 000 Beamte anwachsen. Sollte diese Vereinbarung tatsächlich umgesetzt werden, dann würde damit ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit geleistet werden. Außerdem soll die Bayerische Grenzpolizei auf insgesamt 1.000 Stellen angehoben werden.
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Abbau von Überstunden: Ziel des Koalitionsvertrages ist es, jährlich mindestens zehn Prozent der Überstunden bei der Polizei abzubauen und das soll künftig auch durch die Auszahlung von zusätzlich geleisteten Stunden erfolgen. Hintergrund der Regelung ist der Grundsatz, dass Mehrarbeit nach der gesetzlichen Vorgabe des Art. 87 BayBG – der dem Beamtenrecht in Bund und Ländern entspricht – nur dann abgegolten wird, wenn sie nicht durch eine Freistellung ausgeglichen werden kann. Dabei gilt es zu bedenken: Abzubauende Überstunden gibt es auch in anderen Bereichen in einem nicht mehr zu vertretenden Ausmaß!
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Neue Richterstellen: Nach dem Plan der künftigen Regierungskoalition sollen mehr Stellen für Verwaltungsrichter geschaffen werden. Dies ist schon deswegen angezeigt, weil Asylverfahren bisher zu lange dauern und die Zahl derjenigen, die sich gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden zur Wehr setzen, ständig steigt.
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Versorgung: Ziel ist eine anhaltend hohe Investitionsquote und eine stabile Personalquote. Dazu sollen eine Vorsorge für eine langfristige Finanzierung der Versorgungsausgaben für die Beamten des Freistaates getroffen und ausreichende Haushaltsreserven gebildet werden.
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Nachwuchs: Die Nachwuchsgewinnung für den Öffentlichen Dienst soll verbessert werden. Dazu soll die Eingangsbesoldung durch die Streichung der jeweils ersten Altersstufe in allen Besoldungsgruppen angehoben werden. Eine solche Maßnahme ist im Hinblick auf die große Konkurrenz der freien Wirtschaft überfällig.
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Urlaub: Eine Erhöhung der Höchstbeurlaubungsdauer für Beamte zur Betreuung minderjähriger Kinder sowie die Verbesserung der Möglichkeit zur Ansparung von Erholungsurlaub bei Beamten mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sind in dem Vertrag vereinbart worden.
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Wohnen: In den nächsten Jahren sollen 10.000 neue staatseigene Wohnungen gebaut werden; dabei geht es gerade auch um die Bereitstellung von Wohnraum für die Beamten in den von den gestiegenen Mietkosten betroffenen Ballungsräumen.
Fazit:
Bei einem Koalitionsvertrag handelt es sich bekanntlich nur um eine „Absichtserklärung“. Das haben gerade die Erfahrungen gezeigt, die gegenwärtig bei der amtierenden und bröckelnden Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD sichtbar werden. Sollte es jedoch der „schwarz-orangen“ Koalition gelingen, die Ziele, von denen auch das Berufsbeamtentum betroffen ist, in die politische Wirklichkeit zu überführen, so wäre dies mit Sicherheit ein großes Plus – nicht nur für die Beamten, sondern für die Bürger des Freistaates Bayern, die dabei im Mittelpunkt der Planungen stehen sollten. „Ein starker Staat und eine leistungsfähige Verwaltung gehören untrennbar zusammen“, lautet ein Satz, an dem sich die neue Koalitionsregierung messen lassen wird.
Hinweis:
Den Wortlaut des gesamten Koalitionsvertrages finden Sie unter:
https://www.csu.de/common/csu/content/csu/hauptnavigation/dokumente/2018/Koalitionsvertrag__Gesamtfassung_final_2018-11-02.pdf
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 https://www.sueddeutsche.de/bayern/koalitionsvertrag-csu-freie-waehler-soeder-aiwanger-1.4196416
2 Näheres unter Aus befristeten Lehrerverträgen werden Beamtenverhältnisse
3 Lesen Sie dazu: Beamte oder Angestellte: Wen stelle ich ein?
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