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Flüchtlingskrise I: Reaktivierung von Beamten mit finanziellen Anreizen unumgänglich

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Die SPD kritisiert den Umgang der Union mit der Flüchtlingsfrage. Parteichef Gabriel fordert mehr Engagement vom Koalitionspartner. "Wo ist die 'Schönwetterkanzlerin'", fragt Parteikollege Stegner.1 Derweil macht das Wort von der "Völkerwanderung" die Runde.2 Wo aber bleiben sinnvolle Vorschläge, die in dem Dilemma weiterhelfen? Hier ein Versuch.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Beamtenbund (dbb) hat 10.000 zusätzliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst für die Integration und den Umgang mit den Flüchtlingen gefordert. Gebraucht werde insbesondere  zusätzliches Personal in den Kommunen, um etwa Kitas und den Sozialbereich ausreichend auszustatten. Gestärkt werden müssten auch Jobcenter und Gesundheitsämter.3 Gerade auch Gemeinden, Landkreise und Bezirke benötigen eine höhere Zahl von geeigneten Verwaltungsbediensteten.

Bis zusätzliches Personal eingestellt und ausgebildet wird, sind aber rasche Entscheidungen nötig.

Mein Lösungsansatz:

Es müssen sowohl bei den Verwaltungsrichtern, als auch bei den Beamten Ruheständler reaktiviert werden.

Allerdings gilt es dabei zu bedenken, dass man den bereits im Ruhestand befindlichen Beamten dazu auch finanzielle Anreize zubilligen müsste, die über die Gewährung der vor dem Eintritt in den Ruhestand zustehenden Besoldung hinausreichen müssten. Dabei wäre folgende Überlegung sicher hilfreich:

Ein Beamter oder Richter, der wegen der aktuellen Flüchtlingsproblematik in den aktiven Dienst zurückkehrt, erhält neben seiner Besoldung eine erhöhte Versorgungsleistung, für den Fall des „Wiedereintritts“ in den Ruhestand.

Dieser erhöhte Betrag ließe sich in jedem Einzelfall durch eine Angleichung an das geltende Versorgungsrecht leicht ermitteln:

Im Fall des vorzeitigen Ruhestands wird das Ruhegehalt um einen Versorgungsabschlag gemindert. Dabei wird für jedes Jahr des vorgezogenen Ruhestandes von dem nach den allgemeinen Regelungen errechneten Ruhegehalt 3,6 vom Hundert (0,3 vom Hundert pro Monat) abgezogen (§ 14 Abs. 3 BeamtVG und das entsprechende Landesversorgungsrecht).

Jetzt gilt es eine umgekehrte Rechnung aufzustellen:

Jeder reaktivierte Beamte und Richter kann pro Monat einen Versorgungsmehrbetrag in Höhe von 0,3 vom Hundert pro Monat erzielen.

Der Einsatz ehemaliger Beamter würde den Vorteil zeitnaher Entscheidungen in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten bei Asylverfahren mit sich bringen. Damit wären die später anfallenden Versorgungsmehrbeträge aus „betriebswirtschaftlicher Sicht“ gerechtfertigt, weil durch diesen Einsatz die Kosten der langwierigen Verfahren gesenkt werden könnten.

Dies liegt sowohl im Interesse derjenigen Antragsteller, denen ein Asylrecht tatsächlich auch zusteht, als auch im Interesse der Allgemeinheit daran, „Wirtschaftsflüchtlinge“ baldmöglichst wieder abzuschieben.

Dabei könnten nicht nur solche Beamte und Richter reaktiviert werden, die während ihrer aktiven Zeit bereits in Asylangelegenheiten tätig waren, sondern auch solche, die die erforderlichen Kenntnisse durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit aneignen wollen.
Was spricht also dieser Lösung noch entgegen?

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger


Zum Versorgungsabschlag siehe:
Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, § 14 BeamtVG, Rn. 1 ff.


1 http://www.n-tv.de/politik/Politiker-sprechen-von-Voelkerwanderung-article15778866.html

2 http://www.welt.de/politik/deutschland/article145532343/Ist-das-die-neue-Voelkerwanderung.html
3 http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/beamtenbund-oeffentlichen-dienst-fuer-fluechtlinge-aufstocken_144_318542.html

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