Gemäß der Pressemittelung Nr. 192 der Bayer. Staatskanzlei vom 25.Juni 2024 sind in Bayern gravierende Änderungen der beamtenrechtlichen Vorschriften geplant. Stichwort: „Entbürokratisierung der Verwaltung“.
Liebe Leserin, lieber Leser,
„Entbürokratisierung“ lautet das Zauberwort der politischen Entscheidungsträger jetzt schon seit vielen Jahren. Das Bayerische Kabinett will hier geradezu revolutionäre Wege einschlagen. Siehe dazu: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2024/06/240625-Ministerrat.pdf.
Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere das bestehende Beamtenrecht. So soll – wie auf Seiten 8 und 9 der Pressemitteilung zu ersehen – Folgendes umgesetzt werden:
1. Nebentätigkeiten
Beamte brauchen künftig in aller Regel keine Nebentätigkeitsgenehmigungen mehr. Nebentätigkeiten bis zu zehn Stunden wöchentlich und 10.000 € jährlich können künftig stets genehmigungsfrei ausgeübt werden.

News Beamtenrecht
Aktuell informiert.
Bleiben Sie mit unseren regelmäßigen aktuellen Beiträgen stets auf dem Laufenden rund um das Thema Beamten- und Beihilferecht.
2. Beurteilungen
Der Turnus der regelmäßigen Beurteilungen wird von bisher drei Jahren auf künftig allgemein vier Jahre verlängert.
Quiz Beamtenrecht
Kennen Sie sich mit den Besonderheiten im Beamtenrecht aus? Wissen Sie beispielsweise, was passiert, wenn ein verbeamteter Mitarbeiter unterhälftige Teilzeitbeschäftigung begehrt?
Diese und weitere Fragen können Sie in unseren Online-Quizzen lösen. Testen Sie jetzt Ihr Wissen!
3. Ärztliche Untersuchung
Bei der Einstellung von Beamten kann künftig auf die amtsärztliche Untersuchung verzichtet werden. Stattdessen kann gleichberechtigt die gesundheitliche Eignung der Beamten perspektivisch durch standardisierten Fragebogen abgeklärt werden.

Beste Antworten.
Newsletter Beamtenrecht
Seien Sie zu den beiden Themen Beamtenrecht und Beihilferecht immer informiert und auf den neuesten Stand. Mit Inhalten aus unseren Blogs, Newsbeiträgen und aktuellen Produkten aus dem rehm-Shop.
4. Beihilfe
Im Beihilferecht wird ebenfalls auf einige bisher vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchungen verzichtet, „wo sich das nicht lohnt“, so z. B. bei psychotherapeutischen Standardmaßnahmen oder bei stationären Rehabilitationseinrichtungen. Hier wird statt dem Amtsarzt künftig dem Facharzt vertraut.
5. Führungspositionen auf Probe und auf Zeit
Die Ämter auf Probe für Leitungsämter werden abgeschafft. Gleiches gilt auch für die Ämter auf Zeit in Führungspositionen. Diejenigen, die sich aktuell in solchen Ämtern auf Probe oder Zeit befinden, werden in Ämter auf Lebenszeit übergeleitet.
6. Hinzuverdienstgrenzen im Ruhestand
Deutlich angehoben sollen die nicht auf die Pension anzurechnenden Hinzuverdienstgrenzen von Beamten im Ruhestand für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst werden. Dies soll aber nur für ehemalige Beamte gelten, die nicht wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung in den Ruhestand getreten sind.
7. Beurlaubung
Die sogenannte arbeitsmarktpolitische Beurlaubung für Beamte wird abgeschafft. Sie greift bisher, wenn „ein außergewöhnlicher Bewerbungsüberhang besteht“ (Art. 90 BayBG) – eine Situation, die aktuell erkennbar aber nirgendwo gegeben ist.
Meine Meinung:
Auch wenn die Bestrebungen nach mehr Bürgernähe und weniger Bürokratie überaus positiv zu beurteilen sind, dürften sich bei einzelnen Punkten doch gravierende Bedenken hinsichtlich der Umsetzung ergeben.
Beispiel:
Übt ein Beamter künftig etwa eine Nebentätigkeit aus, die dem Ansehen seiner Verwaltung erheblich schadet oder seine Unparteilichkeit infrage stellt usw., so dürfte er diese Tätigkeit nach dem vorliegenden Papier zwar zunächst ausüben, sie müsste ihm im Nachhinein dann aber wieder untersagt werden. Das ist doch wohl kaum vorstellbar!
Fazit:
Gerade wenn Politiker am Werk sind, gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde! Einer Umsetzung (oder Nichtumsetzung) der Vorstellungen des Bayerischen Kabinetts kann deshalb nur mit Spannung entgegengesehen werden …
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
