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Gravierende Änderungen des Bayerischen Beamtenrechts!

Gemäß der Pressemittelung Nr. 192 der Bayer. Staatskanzlei vom 25.Juni 2024 sind in Bayern gravierende Änderungen der beamtenrechtlichen Vorschriften geplant. Stichwort: „Entbürokratisierung der Verwaltung“.

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Liebe Leserin, lieber Leser,

„Entbürokratisierung“ lautet das Zauberwort der politischen Entscheidungsträger jetzt schon seit vielen Jahren. Das Bayerische Kabinett will hier geradezu revolutionäre Wege einschlagen. Siehe dazu: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2024/06/240625-Ministerrat.pdf.

Die geplanten Änderungen betreffen insbesondere das bestehende Beamtenrecht. So soll – wie auf Seiten 8 und 9 der Pressemitteilung zu ersehen – Folgendes umgesetzt werden:

1. Nebentätigkeiten

Beamte brauchen künftig in aller Regel keine Nebentätigkeitsgenehmigungen mehr. Nebentätigkeiten bis zu zehn Stunden wöchentlich und 10.000 € jährlich können künftig stets genehmigungsfrei ausgeübt werden.

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2. Beurteilungen

Der Turnus der regelmäßigen Beurteilungen wird von bisher drei Jahren auf künftig allgemein vier Jahre verlängert.

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3. Ärztliche Untersuchung

Bei der Einstellung von Beamten kann künftig auf die amtsärztliche Untersuchung verzichtet werden. Stattdessen kann gleichberechtigt die gesundheitliche Eignung der Beamten perspektivisch durch standardisierten Fragebogen abgeklärt werden.

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4. Beihilfe

Im Beihilferecht wird ebenfalls auf einige bisher vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchungen verzichtet, „wo sich das nicht lohnt“, so z. B. bei psychotherapeutischen Standardmaßnahmen oder bei stationären Rehabilitationseinrichtungen. Hier wird statt dem Amtsarzt künftig dem Facharzt vertraut.

5. Führungspositionen auf Probe und auf Zeit

Die Ämter auf Probe für Leitungsämter werden abgeschafft. Gleiches gilt auch für die Ämter auf Zeit in Führungspositionen. Diejenigen, die sich aktuell in solchen Ämtern auf Probe oder Zeit befinden, werden in Ämter auf Lebenszeit übergeleitet.

6. Hinzuverdienstgrenzen im Ruhestand

Deutlich angehoben sollen die nicht auf die Pension anzurechnenden Hinzuverdienstgrenzen von Beamten im Ruhestand für Tätigkeiten im öffentlichen Dienst werden. Dies soll aber nur für ehemalige Beamte gelten, die nicht wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung in den Ruhestand getreten sind.

7. Beurlaubung

Die sogenannte arbeitsmarktpolitische Beurlaubung für Beamte wird abgeschafft. Sie greift bisher, wenn „ein außergewöhnlicher Bewerbungsüberhang besteht“ (Art. 90 BayBG) – eine Situation, die aktuell erkennbar aber nirgendwo gegeben ist.

Meine Meinung:
Auch wenn die Bestrebungen nach mehr Bürgernähe und weniger Bürokratie überaus positiv zu beurteilen sind, dürften sich bei einzelnen Punkten doch gravierende Bedenken hinsichtlich der Umsetzung ergeben.

Beispiel:
Übt ein Beamter künftig etwa eine Nebentätigkeit aus, die dem Ansehen seiner Verwaltung erheblich schadet oder seine Unparteilichkeit infrage stellt usw., so dürfte er diese Tätigkeit nach dem vorliegenden Papier zwar zunächst ausüben, sie müsste ihm im Nachhinein dann aber wieder untersagt werden. Das ist doch wohl kaum vorstellbar!

Fazit:
Gerade wenn Politiker am Werk sind, gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wurde! Einer Umsetzung (oder Nichtumsetzung) der Vorstellungen des Bayerischen Kabinetts kann deshalb nur mit Spannung entgegengesehen werden …

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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3 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 12.03.2025 um 13:07

Da sieht man wieder dass es ein Paralleluniversum gibt Beamte und die anderen armen Schlucker .. und ja! wer möchte schon in die gesetzliche Rentenversicherung abrutschen
kommentiert am 03.10.2024 um 18:21

Mittlerweile existiert der Entwurf eines "Ersten Bayerischen Moderniesierungsgesetzes". Einzusehen im Internet.
kommentiert am 26.09.2024 um 14:58

Der mit Abstand sinnvollste Vorschlag in diesem Entwurf ist die Einführung der automatischen Urlaubsansparung - es war wirklich komplett überflüssig und bürokratisch, die Ansparung jedes Jahr wieder gesondert beantragen zu müssen. So ein Antrag konnte in der Praxis aus Fürsorgegründen schon gar nicht abgelehnt werden, und spätestens nach drei Jahren müssen die Urlaubstage ja regelmäßig genommen werden. Ansonsten: Mehr Nebentätigkeiten kurbeln die Wirtschaft an und bieten insbesondere den "Besoldungsanpassungsverlierern" der 3. QE eine Perspektive, doch noch auf einen amtsangemessenen Lebensstandard zu kommen. Verbote bestimmter Nebentätigkeiten im Einzelfall sind deutlich weniger Verwaltungsaufwand, als jeden Standardfall zu prüfen und förmlich zu genehmigen. Die Beurteilung nunmehr alle vier Jahre ist in Ordnung, solange sich das nicht negativ auf die Beförderungen auswirkt. Aber man wird natürlich dann über deutlich mehr Anlassbeurteilungen nachdenken müssen. Der Verzicht auf die amtsärztliche Untersuchung ist ein großer Fehler, das verleitet Bewerber regelrecht zu Falschangaben im standardisierten Fragebogen, was dann zwangsläufig auf zwei extreme Szenarien hinausläuft- entweder extrem hohe Versorgungslasten für den Staat oder die Rücknahme der Ernennung, einhergehend mit dem Totalverlust der beruflichen Existenz des Betroffenen. Die Änderung bei der Beihilfe ist dagegen in Ordnung, meist folgt der Amtsarzt ohnehin der Einschätzung des Facharztes. Führungspositionen auf Zeit waren schon bisher weitgehend nutzlos, Probleme eskalieren üblicherweise noch nicht in den ersten Monaten, sondern später. Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze im (Un-) Ruhestand ist zu begrüßen und dürfte besonders unseren Juristen sehr gelegen kommen, es drängt sich eine anwaltliche oder publizistische Tätigkeit nach der Pensionierung doch förmlich auf :) So, und das dicke Ende kommt jetzt zum Schluss: Die Abschaffung der arbeitsmarkpolitischen Beurlaubung!! Mit der Abschaffung dieser Rechtsgrundlage entfällt der sog. "Altersurlaub", der (vermögenden) Beamtinnen und Beamten, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, bisher eine Beurlaubung ohne Bezüge bis zum Eintritt in den Ruhestand ermöglicht hat. Leere Golfplätze, verlassene Kreuzfahrtschiffe, insolvente Luxushotels und ein stark rückläufiger Absatz von teuren Cabriolets werden die wirtschaftliche Folge sein!! Einziger Ausweg: Art. 89 BayBG, aber wer will in dem Alter schon noch ein Kind bekommen...? Und Entlassung auf eigenen Antrag, damit in die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abrutschen, im fortgeschrittenen Alter die Beihilfe verlieren, und vielleicht noch auf die Amtsbezeichnung "a.D." verzichten müssen? Undenkbar!! Interessiert aber leider keinen Politiker, der braucht ja nur eine Amtszeit von 10 Jahren im Landtag bzw. einmal wiedergewählt werden, um sich seine fürstliche Altersversorgung voll und ganz zu sichern...
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