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Große Koalition – was haben Beamte zu erwarten?

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Schon in den Jahren 1966 mit 1969 und 2005 mit 2009 regierte in Deutschland eine „Große Koalitionen“ mit CDU/CSU und SPD. Jetzt ist es (vielleicht) wieder so weit. Was haben nun Beamte zu erwarten, wenn es – was im Jahr 2013 wieder „zu befürchten“ ist – wieder zu dieser Koalition kommt?

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im Jahr 2006 wurde die letzte Große Koalition für niemand überraschend ab-gewählt. Jetzt besitzen CDU (311) und SPD (192) wieder mehr als 2/3 der Stimmen im neuen Bundestag. Die dadurch gegebene „Zwei-Drittel-Mehrheit“ versetzt die Regierung erneut in die Lage, verfassungsrechtliche Grundlagen zu ändern, denn Art. 79 GG lautet:

(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. …

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mit-glieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesra-tes.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grund-sätze berührt werden, ist unzulässig.

Ihre wesentliche „Leistung“ für das Beamtenrecht bestand bei der letzten Gro-ßen Koalition in Bezug auf das Beamtenrecht darin, dass durch eine Änderung des Grundgesetzes1 in Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG eine Kompetenz des Bundes zur Regelung der Statusrechte und der statusrechtlichen Pflichten der Beamten von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts eingeführt wurde, während die Materien des Laufbahnrechts, der Besoldung und der Versorgung zur Ländersache bestimmt wurden.

Viele Kenner des öffentlichen Dienstes hatten vor den Folgen dieser Änderung, vor allem vor einem Auseinanderdriften der Besoldungsleistungen gewarnt – und hatten Recht!

Die einzelnen Länder können jetzt selbst bestimmen, wie viel ihre Beamten verdienen sollen. Die Bezahlung der Beamten klafft deshalb mittlerweile weit auseinander, wie z.B. die Gewerkschaft GEW deutlich zeigt.

Schon in dem Beitrag Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch bei Beamten? wurde die Frage gestellt:

War da die frühere Regelung nicht doch die bessere bzw. gerechtere? Überlegt man sich denn nicht als Beamter, lieber in ein „finanzstarkes“ Bundesland zu wechseln, wenn man dort de facto – bei der im Großen und Ganzen gleichen Tätigkeit – mehr verdienen kann, als in einem der „finanzschwachen“ Länder?

http://www.rehmnetz.de/Personal/Beamtenrecht/Beamten-BLOG/Gleicher-Lohn-fuer-gleiche-Arbeit---auch-bei-Beamten-1770.html

Nun stellt sich natürlich die neue Frage, ob man im Falle einer Großen Koalition nicht durch eine Rückkehr zur alten Regelung eigene Fehler wieder beheben sollte. Aber auch wenn man diese Frage mit einem klaren „Ja“ beantworten wollte, ist wohl kaum mit einer solchen Korrektur zu rechnen, weil man zum einen auch als Politiker eigene Fehler nur schwer zugibt und zum anderen Bund und Länder ihre Regelungen zum Beamtenrecht mittlerweile umfassend getroffen haben. Eine neuerliche Änderung würde also auch eine neuerliche Gesetzesflut nach sich ziehen und die Beamten der Länder, in welchen die Be-soldungsleistungen jetzt entsprechend nach oben hin abweichen, würden ver-ständlicherweise im Rahmen der ihnen zustehenden Protestmöglichkeiten „auf die Barrikaden steigen“ (siehe dazu die Beiträge:

Andererseits wird man der letzten Großen Koalition auch zugutehalten müssen, dass sie den ständigen Forderungen nach Abschaffung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) nicht nachgekommen ist (siehe dazu den Blog-Beitrag Ende der Großen Koalition – was war positiv für das Beamtenrecht?).

Das Berufsbeamtentum ist als Institution im Grundgesetz verankert, und auch darin wird sich hoffentlich in Zukunft nichts ändern (siehe dazu auch den Beitrag Der Funktionsvorbehalt im Beamtenrecht).

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
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1 Vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034).

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