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Heimarbeit in Bayern nun auch für Vorgesetzte

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Bereits in dem Beitrag: Heimatplan Bayern für Beamte: Minister Söder erfüllt sein Versprechen wurde dargelegt, dass in diesem Bundesland wesentlich beamtenfreundlichere Arbeitsbedingungen geschaffen wurden. Jetzt kommt es auch bei der Heimarbeit zu einer wesentlichen Verbesserung der gegenwärtigen Situation.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

insgesamt 2.225 Stellen von Beamten und Tarifbeschäftigten wurden bzw. werden aus München verlagert, so das Konzept des bayerischen Finanz- und Heimatministers Markus Söder (CSU). Außerdem wurden bzw. werden 930 Plätze für Studierende an verschiedenen Hochschulen gebildet.

Jetzt wurde ein weiteres Versprechen erfüllt. Die Heimarbeit im öffentlichen Dienst wurde erleichtert. Dabei wurde die Dienstvereinbarung über die Einrichtung von Wohnraum- und/oder Telearbeitsplätzen im Geschäftsbereich des Bayerischen Finanzministeriums geändert und die Möglichkeiten der Wohnraumarbeit für die betroffenen Beschäftigten erweitert (siehe die neue Dienstvereinbarung, abgeschlossen am 16.12.2015 zwischen Minister Söder und dem Hauptpersonalrat beim FM).
In den vergangenen Jahren wurde die Heimarbeit als personalwirtschaftliches Instrument im Sinne einer stärkeren Familienfreundlichkeit installiert. Dabei mussten die Aufgaben stets für eine Heimarbeit geeignet sein. Geeignet waren insbesondere Tätigkeiten, die selbständig und eigenverantwortlich erledigt werden können. Vorgesetztenfunktionen waren dabei ausdrücklich von der Möglichkeit der Heimarbeit ausgeschlossen.

Jetzt ist durch eine Änderung der Dienstvereinbarung (§ 2 Abs. 5) ausdrücklich auch eine Vorgesetztentätigkeit in den Anwendungsbereich mit einbezogen.

Dabei ist allerdings zu bedenken, dass ein Automatismus nicht begründet wird und ein Rechtsanspruch auf Heimarbeit nach wie vor nicht besteht. Gleichwohl handelt es sich bei der Neuregelung um eine wesentliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Rechtslage.

Entsprechende Vereinbarungen bestehen auch in anderen Geschäftsbereichen, (siehe etwa die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 14. Dezember 2011  Az.: 2500 - V - 7353/07). Auch die anderen Geschäftsbereiche sollten dem Beispiel des Finanzministeriums folgen und entsprechende Heimarbeitsmöglichkeiten auch für Vorgesetzte ermöglichen.

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger


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