Ist der Ausdruck „Neger“ diskriminierend?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
das AG München1 hat einen Angeklagten zu einer Geldstrafe wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung nach den §§ 130, 185, 194, 52 StGB verurteilt, der behauptete: “
„bei den eingesetzten Polizeibeamten sei auch irgend so ein Neger dabei gewesen, also ein dunkler Mann, die Polizeibeamten hätten sich nicht ordnungsgemäß um den damaligen Sachverhalt gekümmert.“
Das Urteil wirft wieder einmal die Frage auf, ob der Gebrauch des Wortes „Neger“ bereits eine Beleidigung darstellt. Wer erinnert sich aber nicht an seine Kindheit und an die Geschichte der „10 kleinen Negerlein“ oder die „Negerküsse“ (auch Mohrenköpfe genannt). Pippi Langstrumpfs Papa durfte noch der „Negerkönig“ vom Taka-Tuka-Land2 sein. Später hat man dann im Sommer immer einen „Neger“ (eine Mischung aus Weißbier und Cola) bestellt, um seinen Durst zu löschen.
Seit vielen Jahrzehnten ist „Neger“ nichts anderes als die im Volksmund übliche Bezeichnung dunkelhäutiger Menschen. Auch ein bayerischer Minister hat sich dieses Ausdrucks – zu Recht und ohne jemanden im Entferntesten beleidigen zu wollen – bedient.3
Sollte es nicht so bleiben?
Außerdem: Wäre dann nicht auch das Wort „Beamter“ eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinn?
Wer hat noch nicht den Ausspruch „typisch Beamter“ gehört. Damit verbindet man ganz allgemein schlechte Eigenschaften wie faul, unflexibel, feige, entscheidungsschwach. Wenn man also jemanden als „Beamten“ bezeichnet und damit eine negative Wertung zum Ausdruck bringt, dann müsste man sich doch ebenfalls einer Beleidigung schuldig machen.
In diesem Sinne: Frohe Ostern,
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
Übrigens: Wer einen Amtsträger als „Sesselfurzer“ bezeichnet4 begeht ohne jeden Zweifel eine Beleidigung – aber denken darf sich Gott sei Dank noch jeder, was er will!
1 Urteil v. 19.5.2015 – 844 Ds 111 Js 132270/15
2 http://www.focus.de/kultur/kino_tv/schwedisches-fernsehen-pippi-langstrumpf-darf-nicht-mehr-negerkoenig-sagen_id_4168303.html
3 http://www.sueddeutsche.de/bayern/aeusserung-von-herrmann-der-hat-neger-gesagt-1.2631369
4 http://rhoen-aktuell.de/n11519406/heini-und-sesselfurzer-anzeigen-der-stadt-wegen-beleidigung.html
Lesen Sie dazu auch die Beiträge:
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Das Ansehen des Berufsbeamtentums oder: Thomas von Aquin lässt grüßen!
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Beleidigungen durch Politiker und Disziplinarrecht der Beamten
Der nächste Beitrag in dieser Reihe erscheint nach Ostern am 4. April!

