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Keine Geschenke für Beamte

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Zum 1.1.2011 trat das neue bayerische Dienstrecht in Kraft. Die Änderungen wurden als „Revolution“ bezeichnet, die die rechtliche und finanzielle Stellung der bayerischen Beamten mit sich bringen soll. Wie kurzlebig entsprechende Hoffnungen sein können, das zeigt das Spitzengespräch des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) mit Finanzminister Georg Fahrenschon zu den Sparbeschlüssen des bayerischen Kabinetts vom 9.11.2010.

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

im Rahmen des Spitzengesprächs listete Staatsminister Fahrenschon die jüngsten Beschlüsse des Kabinetts auf:

  • Nullrunde für die bayerischen Beamtinnen und Beamten in 2011

  • Verlängerung der Wiederbesetzungssperre von drei auf zwölf Monate

  • Grundsätzliche Absenkung der Eingangsbesoldung um eine Besoldungsgruppe

  • Aussetzung der Leistungsbesoldung

  • Befristete Aussetzung der Zuführungen zu Versorgungsfonds und -rücklage

  • Streichung der Jubiläumszuwendung

  • Absenkung der Tagegelder und Wegstreckenentschädigung an die steuerlichen Sätze

Wer soll diese Sparpläne verstehen? Schien es nicht so, als würde Bayern durch das neue Dienstrecht „das gelobte Beamtenland“?

Dazu ist festzustellen: Angesichts des derzeit allseits angepriesenen wirtschaftlichen Aufschwungs und der positiven Ergebnisse der Steuerschätzung sind – so der BBB – diese Maßnahmen für die Beschäftigten in keiner Weise nachvollziehbar. Die Sparpläne widersprechen eindeutig der Zielsetzung des neuen, am 1.1.2011 in Kraft getretenen Dienstrechts. Diese Zielsetzung lautete: Motivation durch finanzielle Anerkennung von Leistungen.

Ich denke:
Durch die geplanten Einsparungen verliert das neue bayerische Dienstrecht – und hier insbesondere das „Leistungslaufbahngesetz“ – an Glaubwürdigkeit.

Was bleibt nun an Motivation bei diesen Sparplänen der Staatsregierung noch übrig?

Herzlich,

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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Siehe hierzu die bereits erschienenen Blog-Beiträge:

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