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Neues Dienstrecht für Bayern

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Innerhalb von nicht einmal zwei Jahren werden die bayerischen Beamten mit vier unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für ihre Rechtsverhältnisse konfrontiert. So galt das alte BayBG bis zum 31.3.2009. Ab dem 1.4.2009 waren das Beamtenstatusgesetz und das (neue) BayBG anzuwenden und ab dem 1.1.2010 gilt voraussichtlich das (ganz neue) bayerische Beamtenrecht mit völlig neuen laufbahnrechtlichen Grundlagen.

Liebe Leserin, lieber Leser,

damit wird die Zielsetzung der alten bayerischen Landesregierung Beckstein/Huber umgesetzt, denn die Eckpunkte zum neuen Beamtenrecht stammen bereits aus der letzten Legislaturperiode.

Im Mittelpunkt des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht stehen demnach eine neue leistungsorientierte Laufbahn mit besseren Karrieremöglichkeiten für Leistungsträger und geänderte Besoldungsstrukturen sowie die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze im Gleichklang mit dem Rentenrecht auf das 67. Lebensjahr.

Wenn Finanzminister Fahrenschon ausführt, dass sich Bayern mit seinen neuen Regelungen zur Besoldung, Versorgung und zum Laufbahnrecht „an die Spitze der Länder setzt und sich einen entscheidenden Vorteil im Wettbewerb verschafft“, so darf man nicht vergessen, dass es bisher eines solchen Wettbewerbs erst gar nicht bedurfte! (Lesen Sie dazu auch den Blog-Beitrag „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – auch bei Beamten?“)

Erst aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) ist die Kompetenz des Bundes zum Erlass einheitlicher Besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen entfallen. Ebenfalls sind durch das Beamtenstatusgesetz die entsprechenden rahmenrechtlichen Vorgaben für das Statusrecht der Landesbeamten entfallen. Folge: Jetzt können die einzelnen Länder selbst bestimmen, was und wie viel ihre Beamten im aktiven Dienst und während ihres Ruhestandes verdienen sollen und welche laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für das berufliche Fortkommen erfüllt werden müssen.

Dies führt nach Aufgabe der einheitlichen besoldungs- und versorgungsrechtlichen Strukturen naturgemäß zu einem Konkurrenzkampf der einzelnen Bundesländer untereinander – vermutlich aber auch zu entsprechenden Spannungen.

Der Katalog für die Anhörung des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag am Montag, den 8. Februar 2010 zum Thema „Neues Dienstrecht in Bayern“ umfasste 21 Fragen zur Besoldung, 8 Fragen zu den künftigen Leistungselementen, 25 Fragen zur künftigen Leistungslaufbahn, 7 Fragen zur Beurteilung, 3 Fragen zum Statusrecht und 14 Fragen zum Ruhestand.

Man fragt sich, ob all diese 78 Fragen in der Kürze der Zeit an nur einem Tag in der nötigen Ausführlichkeit erläutert wurden oder ob das neue und von langer Hand geplante Recht nicht nur möglichst schnell und mit möglichst geringem Widerstand durchgezogen werden sollte.

„Für jeden Unternehmer ist eine schnelle und leistungsfähige Verwaltung ein wichtiger Standortfaktor, für jeden Bürger ist ein moderner und motivierter öffentlicher Dienst ein Stück Lebensqualität“. Diesen Ausführungen des für das Beamtenrecht zuständigen bayerischen Ministers ist voll zuzustimmen. Es fragt sich aber, ob das neue Dienstrecht, tatsächlich dazu dienen kann, diese Ziele zu erreichen und ob davon die Beamtinnen und Beamten ebenso wie die Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der gewünschten Weise profitieren werden. – Zweifel daran hegen offensichtlich auch die meisten, die sich an unserer Umfrage „Trägt das Beamtenstatusgesetz zum Abbau der Bürokratie bei?“ beteiligt haben.

Die Verwaltung durch die bayerischen Beamten hatte auch mit den alten Rechtsgrundlagen bestens funktioniert – auch das sollte man bei aller Euphorie der Entscheidungsträger nicht vergessen.

Herzlich, 

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

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2 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 07.05.2010 um 00:00:

Lieber Herr Pfaffenhuber

koennen sie Ihre Aussage mehr erleitern?

kommentiert am 01.05.2010 um 00:00:

Leider scheint die stufenweisen Anhebung der der Regelaltersgrenze fuer Lehrer nicht zutreffend zu sein. Fuer mich wird sich die Altersgrenze um 2 Jahre auf einen Schlag erhoehen.

Die Erhoehung auf eine Altersgrenze von 67 ist nichts anderes als eine Sparmassnahme des Staates mit der Annahme dass:

1. kein Lehrer bis 67 arbeiten wird, weil er dieses einfach nicht mehr leisten kann und er somit Einbussen hinnehmen muss;

2. weil die durchschnittliche Lebenserwartung von Personen die bis 67 arbeiten statistisch gesehen auf 68 Jahre sinkt (Ruhestand mit 55 .... Lebenserwartung 83) und somit der Staat sich ausrechnet dass ein recht grosser Teil der Pensionen nicht ausbezahlt werden oder nur fuer einen kurzen Zeitrahmen zur Auszahlung kommt.

Leider sind diese Sparmassnahmen eine Milchmaedchenrechnung, weil besonders im Lehrerberuf bei der heutigen Belastung viel mehr Lehrer dienstunfaehig werden und damit groessere Kosten entstehen werden.

Die Anhebung der  Regelaltersgrenze ist meines Erachtens eine perfide Methode des Staates auf Kosten von Rentners Kosten einzusparen. Sparmassnahmen sind sicherlich noetig, aber hier gibt es sicherlich bessere Moeglichkeiten.

Ein weiterer Punkt ist die Blockierung junger Lehrer und damit eine Verhinderung von Erneuerungen im Lehrbetrieb durch neue Ideen und Innovationen . Man nimmt bewusst die Vergreizung der Lehrerschaft in Kauf.

Vielleicht gibt es noch andere Stimmen zu diesem Thema.

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