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Reiche Beamte?

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Nach einer Meldung der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 18. Januar 2010 ist das Vermögen in Deutschland gar nicht so ungleich verteilt, wie immer behauptet wird. Berücksichtigt man die Anwartschaften auf Renten und Pensionen, die bares Geld wert sind, so zeigten Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass die reichste Berufsgruppe die deutschen Beamten seien.

Liebe Leserin, lieber Leser,

richtig ist: Beamte müssen nicht mit eigenen Beiträgen für ihr Alter sparen, und sie tragen nicht das Risiko, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Damit, so die „FAZ“, sei der Durchschnittsbeamte wohlhabender als der Selbständige mit wenig Beschäftigten. Er habe ein doppelt so hohes Vermögen wie ein durchschnittlicher Bezieher einer gesetzlichen Rente.

Da hier die Stimmung der Bevölkerung gegen das Berufsbeamtentum geschürt wird – wie immer in einer wirtschaftlichen Rezession – erscheint eine Gegenrechnung unbedingt erforderlich zu sein:

Frank Bornemann vom Niedersächsischen Richterbund wies bei der 51. Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes in Köln im Januar 2010 besonders darauf hin, dass die Einkommen der Richter – und damit auch der Beamten des höheren Dienstes – um mehr als 20 Prozent hinter den Einkünften liege, die von Juristen in der freien Wirtschaft erzielt würden. Diese Feststellung lässt sich ohne Weiteres auf die Beamten der übrigen Laufbahngruppen übertragen.

Konsequenz: Die gegenwärtige Bezahlung der Beamten steht nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts1 nicht mehr im Einklang mit dem Grundgesetz. Die verfassungsgemäße Bezugsgröße für die Besoldung muss nach dieser Rechtsprechung das Einkommen sein, das von Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft für vergleichbare Arbeit aufgrund einer vergleichbaren Ausbildung erzielt wird.

Die Einkommen der Beamten hinken seit Jahrzehnten der Entwicklung in der freien Wirtschaft um bis zu 20 Prozent hinterher!

Gerade auch diese Tatsache muss bei der wieder einmal anstehenden „Neiddiskussion“ Berücksichtigung finden!

Herzlich, 

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger

__________________________________

1 BVerfG vom 27.9.2005, BVerfGE 114, 258

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2 Kommentare zu diesem Beitrag
kommentiert am 12.09.2018 um 13:37:
Die Anwartschaften auf Renten bzw. Pension bei der Vermögensberechnung mit einzubeziehen, ist mMn ein ungewöhnlicher Gedanke, aber ein Richtiger. Bekannte von mir sind Selbstständig und haben ein Unternehmen mit knapp 10 Arbeitern. Jetzt ist man Mitte 60 und der Körper will nicht mehr richtig. Also möchte man in Rente gehen und das Unternehmen an die Kinder weitergeben. Was meine Bekannten aber nie berücksichtigt haben ist, dass sie nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben. Ergo erhalten sie keine Rente. Auch Arbeitslosengeld ist ausgeschlossen. Logischerweise verweigert auch das Sozialamt die Sozialhilfe, da man ja ein Unternehmen hat und dieses viel Geld wert ist. Reines Geldvermögen wurde nie angespart, da jeder Euro in den Betrieb geflossen ist. Meine Bekannten (die mMn an ihrer Situation selbst schuld sind) verfluchen nun den deutschen Staat und vor allem die Beamten. Worauf ich aber hinaus will ist folgendes: Offiziell sind meine Bekannten wohlhabend. Immerhin haben sie einen Betrieb mit teuren Maschinen und über Darlehen finanzierte Grundstücke. Schaut man aber hinter der Fassade, geht es denen nicht so gut. Immerhin ist das Unternehmensvermögen weniger, als die durchschnittlichen Rentenleistungen, die ein normaler Arbeiter bis zu seinem Tod erhält. Also hat ein Arbeitnehmer bzw. Beamter mehr Vermögen angehäuft, als so mancher Selbstständiger.
kommentiert am 27.05.2018 um 14:36:
Auch 2018 ist es nicht anders : Wie sollen Beamte "reich" werden, wenn etwa der mittlere und mittlerweile sogar auch der gehobene Dienst in Großstädten wie München odee Berlin knapp über oder unter der Hartzgrenze dahin vegetiert?
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