Schäuble spielt Sudoku – Vorbild für Finanzbeamte!
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
während im Bundestag die Debatte über die neuen Milliarden-Hilfen für Griechenland läuft, blickt Finanzminister Wolfgang Schäuble3 konzentriert auf sein Notebook. Rechnet er nochmals nach, ob Deutschland sich die Zahlungen an den hoch verschuldeten Mittelmeerstaat tatsächlich leisten kann? Geht er noch einmal die wichtigsten Zahlen des Hilfspakets durch? Prüft er, mit welchen Steuererhöhungen er die Bürger noch weiter belasten kann – oder macht er sich Gedanken darüber, wie man im Bundestag die nächste Diätenerhöhung für die Abgeordneten und eine Anhebung der Ministergehälter vor den Wählern rechtfertigen kann?
Nein, der Finanzmister spielt Sudoku!
Damit andere das nicht merken, klappt er aber wenigstens noch den kalbsledernen Deckel seines neuesten iPads hoch. Dennoch ist für alle deutlich zu sehen, dass Schäuble doch sein Sudoku-Rätsel für wichtiger zu erachten scheint, als die Debatte oder die Rede der Kanzlerin.
Aber kann man Schäuble denn überhaupt einen Vorwurf machen und wie würde dieser Vorwurf eigentlich lauten4?
-
Hat sich der Finanzminister möglicherweise nicht mit vollem persönlichem Einsatz seinem Amt5 gewidmet (vgl. § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG)?
-
Hat Schäuble das ihm übertragene Amt wirklich uneigennützig wahrgenommen (vgl. § 61 Abs. 1 Satz 2 BBG) – zumal er den im Fernsehen abgebildeten Computer der allerneuesten Generation sicher nicht selbst gekauft, sondern vom Steuerzahler hat finanzieren lassen?
-
Hat der Finanzminister sich vielleicht nicht so verhalten, wie dies das Ansehen seines Amtes erfordert (vgl. § 61 Abs. 1 Satz 3 BBG)?
Bei einem Urteil über das Verhalten des Finanzministers sollte man jedenfalls auch die Vorzüge des Sudoku-Spiels nicht völlig außer Acht lassen:
-
Sudoku fördert das logische Denken, trainiert das Gehirn und entspannt.
-
Durch analytisch-systematische Basismethoden gelingt es dem Spieler, algorithmisch-mathematische Probleme einer konstruktiven und schnellstmöglichen Lösung zuzuführen.
-
Nicht zuletzt trägt Sudoku zur seelischen Ausgeglichenheit des Spielers und zu einem harmonischen Zusammenleben bei. Sudoku verlangt ein großes Maß an Konzentration auf das wirklich Wesentliche. Ein konzentriert agierender Spieler ist aber außerstande, sich an den hitzigen Debatten oder dem Gezänk seiner Mitmenschen zu beteiligen. Dies stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl jeder Gruppe ungemein.
Schäuble ist als Finanzminister Dienstvorgesetzter (§ 3 Abs. 2 BBG) und Vorgesetzter (§ 3 Abs. 3 BBG) seiner Bundesbeamten und was dem Chef Recht ist, das sollte doch seinen Mitarbeitern billig sein, denn auch sie profitieren von den beschriebenen positiven Eigenschaften des Spiels. Schließlich darf nicht vergessen werden: Ausgeglichene Finanzbeamte sind nicht nur eine Freude an sich, sie tendieren bei ihren Entscheidungen – eben ob ihrer Ausgeglichenheit – auch zu mehr Bürgerfreundlichkeit.
Schäuble hat sich also nicht nur völlig richtig verhalten, er war seinen Beamten sogar ein leuchtendes Vorbild6!
Man kann deshalb nur raten: Beamte müssten während ihres Dienstes viel öfter Sudoku spielen.
Außerdem: Wegen des so wichtigen Ansehens der Verwaltung (§ 99 Abs. 2 Satz 2 Nr. 6 BBG) und auch aus Fürsorgegründen (§ 78 BBG) sollten alle Dienstvorgesetzten ihre Finanzbeamten jetzt nicht nur mit billigen Sudoku-Heftchen, sondern mit entsprechenden iPads der neuesten Generation ausstatten. Auch hier ist der Finanzminister Vorbild. Bei der Verwendung von – völlig veralteten – Sudoku-Heftchen läuft man nämlich Gefahr, dass der Bürger seiner Verwaltung eine verstaubte Zettelwirtschaft vorwerfen könnte. Abgesehen davon ist die Anschaffung von iPads wesentlich umweltfreundlicher, denn solche elektronischen Gerätschaften müssen wegen Veralterung nur im jährlichen Rhythmus ausgetauscht werden, während Rätselhefte – je nach dem Eifer des einzelnen Beamten – auch schon mehrmals pro Woche im Papierkorb landen könnten.
Eventuell bestehenden haushaltsrechtlichen Bedenken, die wegen des Anschaffungspreises von ca. 900 Euro pro iPad wohl nur vereinzelt geäußert werden, könnte man ja mit einem Verweis auf die finanziellen Aufwendungen bei der Griechenlandhilfe entgegentreten: Bei einem neuen Kredit von 130 Milliarden fallen doch die Kosten für die Anschaffung von geeigneten elektronischen Sudoku-Spielgeräten für Finanzbeamte nicht mehr allzu sehr ins Gewicht!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 Zu sehen bei Youtube: Wolfgang Schäuble spielt Sudoku im Bundestag: http://www.youtube.com/watch?v=ok-A4Jskhjo
2 Siehe den Beitrag: Griechenland: Skurrile Privilegien für Staatsdiener
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/griechenland-skurrile-privilegien-fuer-staatsdiener
3 Siehe zu Schäuble auch den Beitrag: Schäuble als Vorgesetzter
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/schaeuble-als-vorgesetzter
4 Im Folgenden wird eine Parallele zu den für Bundesbeamte geltenden Vorschriften gezogen.
5 Siehe dazu Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand
http://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/wem-gott-ein-amt-gibt-dem-gibt-er-auch-den-verstand
6 Siehe den Beitrag: Schäuble als Vorgesetzter
https://www.rehm-verlag.de/beamtenrecht/blog-beamtenrecht/schaeuble-als-vorgesetzter
Zur den hier beschriebenen Pflichtverletzungen vgl.:
- Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 34 BeamtStG, Rn. 1 ff
- v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR IV , § 34 BeamtStG, Rn. 1ff
- Baßlsperger, Einführung in das neue Beamtenrecht, Kapitel 14, Rn. 30ff.

