rehm-verlag   Online-Produkte öffnen

Verbot der Altersdiskriminierung gilt für alt und jung

38 Bewertungen

Mit 15 kann man bereits Beamter auf Widerruf werden. Die ursprüngliche Begrenzung der Versorgungsleistungen des Dienstherrn auf die Vollendung des 17. Lebensjahres widersprach dem Unionsrecht und wurde vom BVerwG als nichtig eingestuft. Das Gesetz wurde geändert.

Liebe Leserin, lieber Leser,

das BVerwG (Urteil v. 20.4.2023 – 2 C 11/22 – ZBR 2023, 386) hat entschieden: § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG 2010, der eine Begrenzung der versorgungsrechtlichen Wartezeiten auf die Vollendung des 17. Lebensjahres enthielt, war europarechtlich nicht gerechtfertigt. Das BVerwG hob dabei die entgegenstehende Entscheidung des BayVGH (Urteil vom 28.6.2022, Az. 14 BV 19.580) auf.

Nach dem BVerwG war die hier maßgebliche Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG 2010 unionsrechtswidrig und deshalb grundsätzlich unanwendbar, denn sie begründete eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters und war nicht mit Art. 6 RL 2000/78 EG vereinbar. Der BayVGH war hier noch der Auffassung, eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters in betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit sei unionsrechtlich nicht zu beanstanden, weil es den Mitgliedstaaten nach Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie erlaubt sei, bei dem Bezug von sozialen Absicherungen eine altersmäßige Abstufung vorzunehmen.

Dass dem nicht so ist, hat das BVerwG in seinem Urteil vom 20.4.2023 eindeutig aufgezeigt.

Fazit:
Das Urteil zeigt eindeutig: Altersdiskriminierung ist dem Staat nicht nur in eine Richtung untersagt!

Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger


Lesen Sie auch:


Literaturhinweis:
Weiß/Niedermaier/Summer, Rn. 94. zu § 1 BeamtStG

Weitere Artikel zu folgenden Schlagworten:
Mein Kommentar
Sie sind nicht eingeloggt
Bitte benachrichtigen Sie mich bei neuen Kommentaren.
Ihr Kommentar erscheint unter Verwendung Ihres Namens. Weitere Einzelheiten zur Speicherung und Nutzung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
0 Kommentare zu diesem Beitrag
banner-beamtenrecht.png
rehm_e-line_banner_355x355_L1_Var1.jpg

Wählen Sie unter 14 kostenlosen Newslettern!

Mit den rehm Newslettern zu vielen Fachbereichen sind Sie immer auf dem Laufenden.

SX_LOGIN_LAYER