Ein verbeamteter Feuerwehrmann vergewaltigte eine Bekannte. Das Gericht entschied sich für eine milde Bewährungsstrafe, damit er seinen Beamtenstatus nicht verliert. Das Urteil stieß auf große Empörung.1
Liebe Leserin, lieber Leser,
§ 24 Abs. 1 BeamtStG lautet:
„Wenn eine Beamtin oder ein Beamter im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr […] verurteilt wird, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils.“
Damit der Angeklagte seinen Beamtenstatus aufgrund dieser Vorschrift also nicht automatisch verliert, lautete das Urteil des Gerichts auf nur 11 Monate mit Bewährung.
Was war geschehen?
Der Feuerwehrmann hatte seine 31-jährige Bekannte nach Hause begleitet. Ihr war schwindelig geworden, zu Hause schlief die Frau auf dem Sofa ein. Der Feuerwehrmann nutzte das offenbar aus. Wie sich im Verfahren herausstellte, zog er den Rock der Frau hoch und ihre Strumpfhose herunter. Danach berührte er die Vagina der Frau und drang „mit einem nicht mehr genau feststellbaren Körperteil für zirka 5-6 Sekunden vaginal in die Geschädigte ein", so gab eine Sprecherin des zuständigen Amtsgerichts wieder. Zwar sei jede Penetration eine Vergewaltigung, aber was genau geschehen sei, habe nicht rekonstruiert werden können. Das Schöffengericht ging davon aus, dass ein Eindringen mit dem Glied nicht nachweisbar sei.1
Der Feuerwehrmann berief sich auf Gedächtnislücken. Er war zur Tatzeit mit mehr als zwei Promille betrunken, hatte sich jedoch bei dem Opfer entschuldigt und ihm freiwillig 6.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Dies wertete das Gericht strafmildernd. Zudem sieht das Gesetz – so das Gericht – ausdrücklich vor, dass die Wirkung der Strafe auf das zukünftige Leben des Täters zu berücksichtigen und der Verlust des Beamtenstatus deshalb eine „zu große Härte“ sei. Der Täter sei außerdem mit 25 Jahren noch jung, die Tat war „eine unreife Reaktion“ auf die Trennung von der Ehefrau gewesen und eben das habe man strafmildernd gewertet.
„Die Strafe hätte höher ausfallen müssen“, so jetzt aber die Staatsanwaltschaft.2 Deshalb habe man Berufung eingelegt. „Maßgebliche strafschärfende Umstände sind unserer Ansicht nach die massiven Folgen für die Geschädigte und der mit dem Tatablauf einhergehende besondere Vertrauensbruch.“ Laut der Geschädigten seien die Tage nach der Tat für sie „sehr schlimm“ gewesen. Sie habe nicht mehr geschlafen, später sei sie bei jedem kleinen Geräusch aufgewacht. Sie habe eineinhalb Jahre Therapie absolvieren müssen und sie sei nach wie vor schreckhaft, habe Probleme mit Menschen, „die ihm ähnlich sehen“, ekle sich vor starken Männerparfüms und Umarmungen. Usw.

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Fazit:
Egal, was man von dem Urteil hält: Feststeht, dass der verbeamtete Feuerwehrbeamte noch ein Disziplinarverfahren wegen seines außerdienstlichen Verhaltens zu erwarten hat und dies könnte am Ende doch noch zu einer Entfernung aus dem Dienst und damit zur Beendigung seines Beamtenverhältnisses führen!
Ihr
Dr. Maximilian Baßlsperger
1 https://www.stern.de/gesellschaft/vergewaltigung--urteil-gegen-feuerwehrmann-sorgt-fuer-diskussion-35350180.html
2 Siehe unter Süddeutsche Zeitung vom 31.12.2024
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Literaturhinweis:
Lexikon Beamtenrecht, Stichwort Verlust der Beamtenrechte,
Weiß/Niedermaier/Summer, Beamtenrecht in Bayern, § 24 BeamtStG, Rn. 1ff.
Schütz/Maiwald, § 24 BeamtStG, Rn. 1ff.
v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 24 BeamtStG, Rn. 1ff.

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