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Änderung des MVG-EKD - Diskussionen in der Endphase

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Der Entwurf zum Ersten Änderungsgesetz zum MVG-EKD soll dem Kirchenparlament im November vorgelegt werden.

Wie bereits berichtet wurde soll das MVG-EKD vom 12. Novemver 2013 überarbeitet werden.

 

Im Dezember 2017 hatte der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des MVG-EKD eingeleitet.

 

Die Diskussionen über den Entwurf des Ersten Änderungsgesetzes zum MVG-EKD gehen nun in die Endphase. Die Interessenvertretungen der Mitarbeiterschaft fordern insbesondere die Streichung der „ACK-Klausel“ in § 10 Absatz 1 Buchst. b (Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche als Voraussetzung für das passive Wahlrecht) sowie die Verbindlichkeit von Einigungsstellen nach § 36a, die bislang durch Dienstvereinbarungen eingerichtet werden können und somit lediglich auf freiwilliger Basis. Dem Kirchenparlament – der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland  – soll der Entwurf zu ihrer Tagung vom 11. bis 14. November dieses Jahres vorgelegt werden.

 

Quelle: Kirchenamt der EKD, Information vom August 2018

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