Bundesteilhabegesetz – Themenschwerpunkt der Diakonie Deutschland
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) soll die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken und damit die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorantreiben, die seit 2009 in Deutschland gültig ist. Die bisherigen Regelungen für die Betroffenen stehen im Sozialhilfegesetzbuch und orientieren sich am Gedanken der Fürsorge. Das neue Teilhabegesetz dagegen will individuelle Autonomie und vollumfängliche, gleichberechtige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Mit dem im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist die Umsetzung zu Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN Behindertenrechtskonvention nur unvollständig gelungen. Das Bundesteilhabegesetz in seiner jetzigen Form bleibt hinter den Vorgaben der UN-BRK zurück.
„Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes fordert im Moment die Verhandlungspartner in den Ländern heraus. Die Zeit drängt, denn ab dem 1.1.2020 sind die Einrichtungen und Dienste an das neue Gesetz gebunden”, so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Die Diakonie Deutschland hat hierzu einen Themenschwerpunkt auf ihrer Homepage eingerichtet. Dort gibt es u.a. umfangreiche Hintergrundinformationen, ein Arbeitspapier zur Wirkung und Wirksamkeit im Bundesteilhabegesetz und eine kritische Stellungnahme.

