Diakonie Deutschland - mehr Geld für Pflegeazubis und stufengleiche Höhergruppierung der Mitarbeitenden
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat in ihrer Sitzung am 28.3.2019 neue Beschlüsse gefasst.
Zum einen werden die in Anlage 10a III. AVR.DD geregelten Ausbildungsentgelte für Schülerinnen und Schüler in der Pflege und für Schülerinnen und Schüler in der Pflegehilfe ab dem 1.7.2019 erhöht. Je nach Ausbildungsjahr erhöhen sich die Auszubildungsentgelte durchschnittlich um sieben Prozent.
Zum anderen wurde die stufengleiche Höhergruppierung beschlossen. Durch die Neufassung des § 16 AVR.DD erfolgen die meisten Höhergruppierungen nun in der gleichen Entgeltstufe mit einer Übertragung der Verweildauer in der bisherigen Entgeltstufe. Auch in den Fällen einer Herabgruppierung (§ 16 Abs. 2 AVR.DD) bleibt die bisherige Entgeltstufe erhalten und wird die bisherige Verweildauer in der bisherigen Entgeltstufe angerechnet.
Zudem schafft der neu eingefügte § 15 Abs. 5a Satz 1 AVR.DD für die diakonischen Dienstgeber die Möglichkeit, schon vor Erreichen der in Anlage 2 AVR.DD festgelegten Verweildauer in einer Entgeltstufe, einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe einer höheren Entgeltstufe zuzuordnen, wenn dies der Personalgewinnung (Anlocken von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) oder der Personalsicherung (Bindung der vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) dient.
Quelle: Rundschreiben der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland vom 4.4.2019

