Fachkräfte gewinnen, Integration fördern, Migration besser steuern
Mit dem Gesetzespaket sind klare Regelungen zu den Bereichen Asyl, Arbeitsmigration und Abschiebungen festgelegt.
Die Regierungsfraktionen hatten sich zuvor auf Änderungen an mehreren Einzelvorhaben zu Migration und Asyl geeinigt. So wurde beispielsweise in das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz eine Stichtagsregelung eingefügt.
Die sogenannte Beschäftigungsduldung für Ausländer, die durch Arbeit dauerhaft ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind, wird somit bis Ende 2023 verlängert. Von dieser Regelung soll aber nur profitieren können, wer vor August 2018 eingereist ist.
Auch soll es künftig leichter werden, ausreisepflichtige Ausländer in Gewahrsam zu nehmen. Denn bei der Ausreisepflicht wird künftig klarer zwischen denjenigen unterschieden werden, die unverschuldet an ihrer Ausreise gehindert sind, und denjenigen, die tricksen, täuschen oder sich nicht um die Beschaffung ihres Passes kümmern.
Die Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland dient der Steuerung, Kontrolle und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern ins Land. Dabei sind die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sowie die wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen zu berücksichtigen.
Die Migrationspolitik hat eine Doppelfunktion. Zum einen erfüllt sie humanitäre Verpflichtungen, zum anderen schafft sie klare Regelungen zur Steuerung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und das damit verbundene Recht des Aufenthalts in Deutschland. Denn Deutschland braucht gut ausgebildete und qualifizierte Fachkräfte.
Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung in den letzten Wochen eine Reihe von Gesetzentwürfen auf den Weg gebracht. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Gesetze, die nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen haben:
- Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Beschäftigungsduldungsgesetz
- Geordnete-Rückkehrgesetz
- Staatsangehörigkeitsänderungsgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Datenaustauschverbesserungsgesetz
Diese Gesetze wurden nach intensiver Beratung und weiteren Verbesserungen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Sie werden nun dem Bundesrat zugeleitet und durchlaufen dort das weitere parlamentarische Verfahren.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 7.6.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.