Reform der Hebammenausbildung – moderne Ausbildung für einen anspruchsvollen Beruf
Hebammen sind für eine gute Gesundheitsversorgung von Frauen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in ihrer ersten Zeit als Mutter unverzichtbar. Es braucht daher eine qualitativ hochwertige Ausbildung, die Hebammen auf ihre anspruchsvolle Tätigkeit bestmöglich vorbereitet.
Der im Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass künftige Hebammen ein duales Studium absolvieren. Die bestehende duale Ausbildung wird also in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern.
Bisher werden Hebammen und Entbindungshelfer an Hebammenschulen auf ihren Beruf vorbereitet. Ab 2021 soll nur noch die Ausbildung an einer Hochschule möglich sein. Bis dahin werden die neuen Studien- und Prüfungsordnungen erarbeitet.
Gute Ausbildung – europaweit anerkannt
In allen EU-Mitgliedstaaten außer in Deutschland werden Hebammen bereits an Hochschulen ausgebildet. Die Akademisierung der Hebammenausbildung in Deutschland entspricht europäischen Standards und setzt die Berufsanerkennungsrichtlinie der Europäischen Union um. Das ermöglicht künftigen Hebammen und Entwicklungshelfern, überall in Europa in ihrem Beruf arbeiten zu können.
Eine Reform der Ausbildung ist zudem notwendig, weil die Anforderungen an die Geburtshilfe stetig ansteigen. Hebammen arbeiten meist sehr selbstständig und tragen daher viel Verantwortung. Die Anforderungen auf Grundlage des Hebammenausbildungsgesetzes von 1980 entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand. Eine anspruchsvolle, stärker wissenschaftlich ausgerichtete und gleichzeitig berufsnahe Ausbildung wird die Qualität der Ausbildung verbessern und den Beruf attraktiver machen.
Wer bereits Hebamme ist und die „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Hebamme“ hat, wird diese Erlaubnis behalten – egal wo und wie die Ausbildung erfolgte. Auch wer derzeit an einer Hebammenschule lernt, darf sich sicher sein: Wer die Ausbildung erfolgreich abschließt, ist und bleibt Hebamme.
Quelle: Internetartikel der Bundesregierung vom 15.5.2019
Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.