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Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern unverändert bei 21 %

Im Jahr 2018 blieb der allgemeine Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – also der unbereinigte Gender Pay Gap – im Vergleich zum Vorjahr unverändert.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 18. März anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung mitteilt, verdienten Frauen mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 17,09 Euro 21 % weniger als Männer (21,60 Euro).

 

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Derzeit liegen Ergebnisse für das Jahr 2014 vor. Da diese Faktoren jedoch nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen im Jahr 2018 weitgehend dieselben sein.

 

Ursachen für den unbereinigten Gender Pay Gap von 21 %

 

Die wichtigsten messbaren Gründe für den unbereinigten Gender Pay Gap sind, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger.

 

Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung waren im Jahr 2017 10,6 Millionen Personen von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit beschäftigt. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an allen Erwerbstätigen lag bei 27 %. Allerdings war fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %.

 

Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) bzw. andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (18 %) an. Ein großer Teil der Männer nannte hingegen als Hauptgrund für die Teilzeitbeschäftigung eine parallel laufende Ausbildung oder berufliche Fortbildung (25 %).

 

Feststellung des bereinigten Gender Pay Gap von 6 %

 

Rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen sind, wie beschrieben, strukturbedingt. Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Hier muss berücksichtigt werden, dass der ermittelte Wert eine Obergrenze ist. Es ist davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung gestanden hätten, wie vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

 

Methodische Hinweise

 

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

 

 

Quelle: Pressemitteilung Destatis Nr. 098 vom 14.3.2019

 

 

Bernhard Faber

Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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