Entgelttransparenz in der öffentlichen Verwaltung: Was Behörden jetzt wissen müssen
Alle Informationen zur EU-Richtlinie, Auskunftspflichten im Tarifgefüge und praktische Umsetzungshilfen für die öffentliche Verwaltung – kompakt aufbereitet
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie stellt eine grundlegende Weiterentwicklung des Entgeltgleichheitsrechts dar. Für Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie Arbeitgebende bedeutet dies sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Entscheidend ist, sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen und systematisch vorzubereiten, um bis Juni 2026 startklar zu sein und rechtskonform handeln zu können. In 30 Fragen und Antworten finden Sie auf dieser Seite die wichtigsten Aspekte erklärt.
Häufig gestellte Fragen zur Entgelttransparenzrichtlinie
Alle wichtigen Antworten zu Anwendungsbereich, Fristen, Pflichten und praktischer Umsetzung
I. Grundlagen der Richtlinie
II. Anwendungsbereich
- Ab 100 Beschäftigten: Berichtspflicht alle 3 Jahre
- Ab 150 Beschäftigten: Berichtspflicht jährlich (ab 2031)
- Ab 250 Beschäftigten: Berichtspflicht jährlich
- Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
- Befristet Beschäftigte
- Auszubildende
- Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
III. Transparenzpflichten bei Einstellung
- Qualifikation, Ausbildung, Berufserfahrung
- Verantwortung, Komplexität der Tätigkeit
- Körperliche oder geistige Anforderungen
- Arbeitsbedingungen
IV. Auskunftsrecht der Beschäftigten
V. Berichtspflichten
- Geschlechtsspezifisches Lohngefälle (Gender Pay Gap) nach Beschäftigtengruppen
- Durchschnittliche Entgelte und Zusatzleistungen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
- Anteil von Frauen und Männern in den einzelnen Vergütungsgruppen
- Maßnahmen zur Beseitigung von Entgeltunterschieden
- Ab 250 Beschäftigten: jährlich
- 100–249 Beschäftigte: alle 3 Jahre
- Ab 150 Beschäftigten: ab 2031 jährlich (Übergangsregelung)
VI. Gemeinsame Entgeltbewertung
- Der Gender Pay Gap mehr als 5 % beträgt und nicht objektiv gerechtfertigt werden kann
- Die Arbeitnehmervertretung dies verlangt
- Die zuständige Behörde dies anordnet
- eg-check.de: Online-Tool des BMFSFJ zur Überprüfung von Entgeltstrukturen
- Logib-D: Software zur Analyse von Lohndaten
- Analytische Arbeitsbewertung: Systematische Bewertung von Tätigkeiten nach Kriterien wie Wissen, Verantwortung, Belastung
VII. Rechtsschutz und Beweislast
- Nachzahlung: Ausgleich der Gehaltsdifferenz
- Schadensersatz: Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden
- Gleichstellung: Anpassung des Gehalts an das Niveau der Vergleichsgruppe
VIII. Umsetzung in der Praxis
- Bestandsaufnahme: Analyse der aktuellen Entgeltstrukturen und Identifikation von Lohnunterschieden
- Kriterien definieren: Entwicklung objektiver, geschlechtsneutraler Vergütungskriterien
- Prozesse anpassen: Stellenanzeigen, Gehaltsverhandlungen, Berichtswesen überarbeiten
- Schulung: HR-Teams und Führungskräfte sensibilisieren
- Dialog: Betriebsrat/Arbeitnehmervertretung frühzeitig einbinden
- Monitoring: Regelmäßige Überprüfung der Entgeltstrukturen
- Einmalige Kosten für Analyse und Systemanpassung
- Laufende Kosten für Berichterstattung und Auskunftserteilung
- Ggf. Kosten für externe Beratung oder Software
- Personalressourcen in HR, Controlling, Recht
IX. Besonderheiten und Ausblick
- Methodische Anleitungen zur Entgeltbewertung
- Mustervorlagen für Berichte und Stellenanzeigen
- Best-Practice-Beispiele
- Employer Branding: Faire, transparente Vergütung als Wettbewerbsvorteil im Recruiting
- Beschäftigtenbindung: Mehr Vertrauen durch transparente Strukturen
- Organisationsentwicklung: Anlass zur Modernisierung von Vergütungssystemen
- Gleichstellung: Aktiver Beitrag zur Geschlechtergerechtigkeit
- Risikominimierung: Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und Reputationsschäden
Fachinformationen zur Unterstützung der Umsetzung
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