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Umsatzsteuerrecht für Kommunen

Jetzt umstellen auf § 2b UStG

Umsatzsteuerrecht für Kommunen § 2b UStG: ein Systemwechsel

Den meisten Verantwortlichen in den Kommunen wäre es wahrscheinlich lieber, wenn Sie sich die folgenden Fragen gar nicht stellen müssten. Bringt doch die Neuregelung des § 2b UStG aus Sicht vieler Betroffener vor allem viel zusätzliche Arbeit und erhebliche Unsicherheiten. (Auszug aus dem Vorwort von „Umsatzsteuerrecht für Kommunen“ von Georg Große Verspohl und Prof. Dr. Thomas Küffner)

Die Übergangsfrist endet zum 31.12.2024: Dann tritt das neue Umsatzsteuergesetz in Kraft. Damit Sie bestens auf die neuen Regelungen vorbereitet sind, helfen wir Ihnen hier, die ersten Fragen zu klären. Um auch im Anschluss umfassend und verständlich zu allen Steuerrechtsthemen informiert zu sein, unterstützen wir Sie fortlaufend mit unserem Steuerrechtspaket für Kommunen, das neben allen Informationen zum Umsatzsteuerrecht auch noch die Online-Kommentare zur Grundsteuer und Gewerbesteuer enthält.


Was ändert sich?
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Änderung der Rechtslage.

Was muss nun getan werden?
In sieben Punkten liefern wir Ihnen Anhaltspunkte, mit welchen Aufgaben Sie sich bis zum Stichtag beschäftigen müssen und wo dabei die Herausforderungen liegen.

Auf welche Tätigkeiten wirkt sich die Umstellung aus?
Überprüfen Sie mit unserer Checkliste, für welche Tätigkeiten die Neuregelungen relevant sind.

Wie geht es weiter? Wie können Sie sich am besten auf die Umstellung vorbereiten?
In unserem Online-Praxisleitfaden zum Umsatzsteuerrecht finden sie die Antworten zu den aktuellen Umsatzsteuer-Fragestellungen sowie laufende Aktualisierungen zu  steuerrechtlichen Entwicklungen, Verfügungen der Finanzverwaltung und Urteilen.

Cordula Henk

Dreimal Steuerrecht in einem: Gewerbesteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuerrecht

Eine Schlucht überwindet man nicht in zwei Sprüngen. Das rehm eLine Steuerrechtspaket kann Ihr Sprungbrett sein. Wir beginnen schon jetzt mit der Umsetzung der Grundsteuerreform in unserem Kommentar und begleiten Sie auch in dieser Phase bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts zum 1.1.2025.

Der Online-Praxisleitfaden von Große Verspohl/Küffner erleichtert Ihnen den Umgang mit der Neuregelung der Umsatzsteuer – ob Sie als Gemeinde die Umstellung auf § 2b UStG bewältigen müssen oder sich über aktuelle Entwicklungen informieren möchten.

Cordula Henk, Ass. iur. – Produktmanagerin

Das ändert sich mit der neuen Rechtslage

Ab 1.1.2025* sind nach § 2b Abs. 1 UStG juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln.

Im Vergleich zum alten Recht ist dies systematisch ein erheblicher Unterschied, das Verhältnis von Regel und Ausnahme wird nun umgekehrt: Die Tätigkeiten einer juristischen Person des öffentlichen Rechts werden grundsätzlich als unternehmerisch behandelt, es sei denn, die in § 2b UStG geregelte Ausnahme greift.

Bisher wurde auf das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art abgestellt, in Zukunft spielt dieser umsatzsteuerrechtlich keine Rolle mehr. Damit wird die bisherige Deckungsgleichheit zwischen dem Körperschaftsteuergesetz und dem Umsatzsteuergesetz aufgegeben. Der Betrieb gewerblicher Art ist jedoch nicht gänzlich obsolet, sondern weiterhin Voraussetzung für die Steuerbarkeit nach dem Körperschaftsteuergesetz und dem Gewerbesteuergesetz.

*Bundesratssitzung vom 16.12.2022: Verschieben des Inkrafttretens vom 1.1.2023 auf den 1.1.2025
Produktabbildung Steuerrechtspaket

Das rehm eLine Steuerrechtspaket: 3 Werke in einem

In dem digitalen Paket sind die drei Online-Produkte „Umsatzsteuerrecht für Kommunen“, „Gewerbesteuer“ und „Grundsteuer“ enthalten. Mit praxisnahen und verlässlichen Inhalten unterstützt unser Steuerrechtspaket Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rathäusern und Landratsämtern.

Die ausschließlich elektronische Veröffentlichung ermöglicht es, kurzfristig auf neue steuerrechtliche Entwicklungen zu reagieren und insbesondere Verfügungen der Finanzverwaltung und Urteile zeitnah zu berücksichtigen.

Kurz erklärt: Video zum neuen Umsatzsteuerrecht

Die Autoren des Umsatzsteuerrechts für Kommunen Georg Große Verspohl und Thomas Küffner erläutern in diesem kompakten Video, was Sie u.a. für die Umstellung gem. §2b UStG benötigen.

Umsatzsteuerrecht § 2b UstG

Was ist zu tun?

  • Die Körperschaft muss alle Tätigkeitsbereiche untersuchen, ob diese dem unternehmerischen oder dem nichtunternehmerischen Bereich zuzuordnen sind.
  • Alle Mitarbeiter müssen mithelfen, dass alle Einnahmen zutreffend erfasst werden.
  • Beim Abschluss von Verträgen ist an die steuerlichen Auswirkungen zu denken.
  • Bei einer Rechnungsstellung müssen die steuerlichen Folgen zutreffend gewürdigt werden. Bei unternehmerischen Rechnungen ist die Umsatzsteuer auszuweisen. Außerdem sind die sonstigen Anforderungen an Rechnungen nach § 14 UStG einzuhalten.

Wo liegen die Herausforderungen?

  • Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung muss die Gemeinde jeden einzelnen Umsatz im Blick behalten.
  • Privatrechtliche Umsätze unterliegen ab dem 1. Euro der Umsatzsteuer!
  • Werden Umsätze nicht versteuert, weil sie der Steuerstelle nicht bekannt waren, kann dies im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Verantwortlichen führen.

Checkliste: Auf welche Tätigkeiten wirkt sich die Umstellung aus?

Mit 25 Fragestellungen geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, mit der Sie überprüfen können, für welche Tätigkeiten die Neuregelungen relevant sein könnten.

Der Download der Checkliste ist kostenlos, bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten an:

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*Pflichtfeld. Ohne diese Angaben können Sie die Bestellung nicht abschicken.
Ihre vertragliche Gegenleistung für den Download der Checkliste sind die oben angegebenen personenbezogenen Daten (als Pflichtangaben gekennzeichnete Daten sowie etwaig freiwillig angegebene Daten), die durch die Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH jeweils für die Durchführung der Leistungsabwicklung sowie für Werbezwecke und für Marktforschung verarbeitet und genutzt werden. Die Nutzung umfasst die postalische und telefonische Ansprache sowie die Ansprache per E-Mail für Werbezwecke.
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