Gesetzgebungsverfahren zur Erhöhung des Kindergeldanspruchs ab dem Jahr 2019 um 10,- Euro je Kind monatlich
Artikel 1 Nr. 1 Bst. b) des Gesetzentwurfs, abgerufen am 24.06.2018) sieht die Anhebung des Kinderfreibetrages von 2394 Euro auf 2490 Euro ab dem 1. Januar 2019 vor, ab dem 1. Januar 2020 ist durch Artikel 2 Nr. 1 eine weitere Anhebung auf 2586 Euro vorgesehen.
Das Kindergeld soll nach Maßgabe von Art. 1 Nr. 8 des Referentenentwurfs monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 204 Euro, für dritte Kinder 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 235 Euro betragen. Diese Anhebung durch Änderung des § 66 Abs. 1 EStG ist jedoch gemäß Art. 1 Nr. 7 Bst. b) des Entwurfs erst auf Zeiträume, die nach dem 30. Juni 2019 beginnen, anzuwenden. Mit anderen Worten: Die Kindergelderhöhung um 10 Euro je Monat und Kind gilt ab dem Monat Juli 2019.
Eine weitere Erhöhung um 15 Euro monatlich für jedes Kind ist für das Jahr 2021 beabsichtigt.
Thorsten Weinhold

