Arbeitslohn für mehrere Jahre: Trennung der betrieblichen Altersversorgung in Basiskonto und Aufbaukonto
- Arbeitslohn für mehrere Jahre: Trennung der betrieblichen
Altersversorgung in Basiskonto und Aufbaukonto
Bei einer Zusammenballung von Einkünften wird der für mehrere Jahre gezahlte Arbeitslohn nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert. Dabei kann von der erforderlichen Zusammenballung regelmäßig ausgegangen werden, wenn der mehrjährige Arbeitslohn innerhalb eines Kalenderjahres zufließt (vgl. im Einzelnem die Ausführungen und Anwendungsfälle im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, beim Stichwort „Arbeitslohn für mehrere Jahre“ unter Nr. 3).
Der Bundesfinanzhof wendet die ermäßigte Besteuerung nach der Fünftelregelung an, wenn im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in Form einer Direktzusage eine Kapitalauszahlung des in einem sog. Aufbaukonto über mehrere Jahre durch Gehaltsumwandlung angesammelten Versorgungsguthabens vorgenommen wird. Dies gilt auch dann, wenn das angesparte Versorgungsguthaben in dem daneben bestehenden arbeitgeberfinanzierten Basiskonto noch nicht ausgezahlt wird. Eine schädliche Teilauszahlung eines einheitlichen Versorgungsanspruchs verneinte der Bundesfinanzhof, da die Vertragskonstruktion auf die Trennung zwischen dem (arbeitgeberfinanzierten) Basiskonto und dem (arbeitnehmerfinanzierten) Aufbaukonto angelegt war. Während das Aufbaukonto für den Fall des Ausscheidens des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen erhalten blieb, galt dies für das Basiskonto nur dann, sofern die Unverfallbarkeitsfristen erfüllt waren. Außerdem konnte die Wahl der Auszahlungsoption (grundsätzlich Einmalkapital, auf Verlangen des Arbeitnehmers Ratenzahlung, Rentenzahlung oder Mischform) für die beiden Versorgungskonten unterschiedlich ausgeübt werden.
(BFH-Urteil vom 23.4.2021 IX R 3/20)



