Bürokratieentlastungsgesetz III: Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums
-
Anhebung der Verdienstgrenze bei geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Job-Grenze) von bisher 450 € monatlich auf 500 € monatlich und Dynamisierung der Grenze an die Mindestlohnentwicklung sowie
-
Anhebung der Grenze für sofort abschreibungsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter von bislang 800 € (netto) auf 1000 € (netto).
Wie im Newsletterservice für den Monat April 2019 bereits angedeutet, könnte es also zu einer moderaten Erhöhung der Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen kommen. Der zeitliche Ablauf eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens und somit der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser beabsichtigten Änderungen sind derzeit jedoch noch nicht absehbar.
(Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministeriums aus Mai 2019; Bundestags-Drucksache 19/8375 vom 14.3.2019)



