Car-Sharing: Geldwerter Vorteil nach Firmenwagenregelungen zu ermitteln
Der geldwerte Vorteil ist in solch einem Fall nach den im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2018, beim Stichwort „Firmenwagen zur privaten Nutzung“ dargestellten Grundsätzen zu ermitteln (= Fahrtenbuchmethode oder monatliche 1%-/0,03%-Bruttolistenpreisregelung). Eine Einzelbewertung zur Ermittlung des geldwerten Vorteils mit 0,001% des Bruttoplistenpreises je Fahrtkilometer ist vorzunehmen, wenn dem Arbeitnehmer ein Fahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für nicht mehr als fünf Kalendertage im Kalendermonat überlassen wird.
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