Computer: Abgrenzung der Gehaltsumwandlung von der Gehaltsverwendung
Beispiel
Arbeitgeber A trifft mit Arbeitnehmer B folgende Ergänzung zum Arbeitsvertrag:
Arbeitnehmer B hat für die Nutzung eines Laptops ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 40 € zu zahlen.
Das Nutzungsentgelt wird durch Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt des B abgeführt.
Bei der gewählten Formulierung handelt es sich nicht um eine Gehaltsumwandlung. Im ersten Satz der Vereinbarung wird die Höhe des Nutzungsentgelts definiert und genau dieses Nutzungsentgelt soll nach der Aussage im zweiten Satz vom Lohn einbehalten werden. Es wird also explizit eine Verwendungsauflage hinsichtlich der freiwerdenden Mittel getroffen. Das vereinbarte Nutzungsentgelt mindert daher den zu versteuernden und zu verbeitragenden Bruttoarbeitslohn nicht.
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