Computer: Nutzungsdauer von einem Jahr für Hard- und Software!
Zur Computerhardware gehören: Computer, Desktop-Computer, Notebook-Computer (u.a. Tablets), Desktop-Thin-Client, stationäre und mobile Workstations, Dockingstations, Small-Scale-Server, externe Netzteile und Peripherie-Geräte (u.a. Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon, Headset, Festplatte, Laufwerke, Monitor, Drucker, Beamer). Zur Betriebs-/Anwendersoftaware gehört die Software zur Dateneingabe und –verarbeitung.
(BMF-Schreiben vom 26.2.2021, Bundessteuerblatt Teil I S. 298)
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