Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerungsrecht für Signing Bonus
Diese Verwaltungsauffassung hat der Bundesfinanzhof nunmehr in einem Streitfall bestätigt. Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören nämlich auch Einnahmen im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis. Dabei liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn auch dann vor, wenn die spätere Tätigkeit in Deutschland ausgeübt werden soll und der zukünftige Arbeitnehmer im Zahlungszeitpunkt noch im Ausland ansässig ist. Auch in solch einem Fall ist bereits eine beschränkte Steuerpflicht des zukünftigen Arbeitnehmers gegeben.
(BFH-Urteil vom 11.4.2018 I R 5/16)
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