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Elektro-Bike: Überlassung mehrerer Fahrräder

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Im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2019, sind beim Stichwort „Elektro-Bike“ unter den Nrn. 1 und 2 die Steuerbefreiung der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder und Pedelecs, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, und die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei Elektro-Bikes dargestellt.

Die vorstehend beschriebenen Steuervergünstigungen können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn einem Arbeitnehmer mehrere Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes zur Verfügung gestellt werden.

Beispiel

Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ab Oktober 2019 im Wege der Gehaltsumwandlung zwei im September 2019 geleaste Pedelecs zur privaten Nutzung; eins für den Arbeitnehmer, ein weiteres für dessen Ehegatten. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für die Fahrräder beträgt 2900 € und 2700 €.

Eine Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils kommt nicht in Betracht, da die Pedelecs nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die unverbindlichen Preisempfehlungen sind zu halbieren (= 1450 € und 1350 €) und auf volle Hundert Euro abzurunden (= 1400 € und 1300 €). Der Arbeitnehmer hat – neben dem im Wege der Gehaltsumwandlung um die Leasingraten herabgesetzten Bruttoarbeitslohn – für die beiden Fahrräder insgesamt einen geldwerten Vorteil von 27 € monatlich zu versteuern (1% von 1400 € = 14 € zuzüglich 1% von 1300 € = 13 €). Die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kann hierfür nicht in Anspruch genommen werden.

 


 

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1 Kommentar zu diesem Beitrag
kommentiert am 04.10.2019 um 10:24:
Die in dem Beispiel dargestellte Lösung (mehrfacher Bewertungsvorteil für die Überlassung eines Pedelecs im Rahmen einer Gehaltsumwandlung) lehnt sich den Sachverhalt der gleichzeitigen Überlassung von mehreren Pkw an einen Arbeitnehmer an und ist daher konsequent. Aus dem letzten Satz vor dem Beispiel ist zu schließen, dass nicht nur die Bewertungsschrift, sondern auch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 37 EStG gilt, wenn gleichzeitig mehrere Fahrräder an den Arbeitnehmer als zusätzlicher Arbeitslohn überlassen werden. Gibt es hierzu schon eine Bestätigung der Finanzverwaltung?
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