Elektro-Bike: Überlassung mehrerer Fahrräder
Die vorstehend beschriebenen Steuervergünstigungen können auch dann in Anspruch genommen werden, wenn einem Arbeitnehmer mehrere Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes zur Verfügung gestellt werden.
Beispiel
Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ab Oktober 2019 im Wege der Gehaltsumwandlung zwei im September 2019 geleaste Pedelecs zur privaten Nutzung; eins für den Arbeitnehmer, ein weiteres für dessen Ehegatten. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für die Fahrräder beträgt 2900 € und 2700 €.
Eine Steuerfreiheit des geldwerten Vorteils kommt nicht in Betracht, da die Pedelecs nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Die unverbindlichen Preisempfehlungen sind zu halbieren (= 1450 € und 1350 €) und auf volle Hundert Euro abzurunden (= 1400 € und 1300 €). Der Arbeitnehmer hat – neben dem im Wege der Gehaltsumwandlung um die Leasingraten herabgesetzten Bruttoarbeitslohn – für die beiden Fahrräder insgesamt einen geldwerten Vorteil von 27 € monatlich zu versteuern (1% von 1400 € = 14 € zuzüglich 1% von 1300 € = 13 €). Die monatliche 44-Euro-Freigrenze für Sachbezüge kann hierfür nicht in Anspruch genommen werden.



