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Elektrofahrzeuge: Einzelnachweis der Stromkosten bei Firmenwagenüberlassung

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Überlässt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug als Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und trägt der Arbeitnehmer die Stromkosten für dieses Fahrzeug zunächst ganz oder teilweise selbst, handelt es sich bei einer Arbeitgebererstattung um steuerfreien Auslagenersatz. Um diesen Auslagenersatz zu vereinfachen, hat die Finanzverwaltung monatliche Pauschalen zugelassen, die als Auslagenersatz steuer- und beitragsfrei erstattet werden können (vgl. im Lexikon für das Lohnbüro, Ausgabe 2021, das Stichwort „Elektrofahrzeuge“ unter Nr. 1d).

Ungeachtet dessen stellt sich in der Praxis vermehrt die Frage, welche Nachweise erforderlich sind, wenn anstelle der Pauschalen die tatsächlichen Stromkosten als Auslagenersatz steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden sollen. Bei einem Ladevorgang an einer zur Wohnung gehörenden Steckdose/Ladevorrichtung kann der berufliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers (stationär oder mobil) nachgewiesen werden. Je nach verwendetem Stromzähler kann der berufliche Anteil auch durch händische Aufzeichnungen des Arbeitnehmers ermittelt werden.


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