Elektrofahrzeuge: Einzelnachweis der Stromkosten bei Firmenwagenüberlassung
Ungeachtet dessen stellt sich in der Praxis vermehrt die Frage, welche Nachweise erforderlich sind, wenn anstelle der Pauschalen die tatsächlichen Stromkosten als Auslagenersatz steuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden sollen. Bei einem Ladevorgang an einer zur Wohnung gehörenden Steckdose/Ladevorrichtung kann der berufliche Nutzungsanteil an den ansonsten privaten Stromkosten grundsätzlich mit Hilfe eines gesonderten Stromzählers (stationär oder mobil) nachgewiesen werden. Je nach verwendetem Stromzähler kann der berufliche Anteil auch durch händische Aufzeichnungen des Arbeitnehmers ermittelt werden.
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